Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Drucksache
- Planungsleistungen
- Die Planung wird mit den Leistungsphasen 4 bis 8 ab Anfang 2027 fortgeführt. Die Unterlagen der Leistungsphase 3 haben der Dienstleistungsbetrieb und die Projektsteuerung laut Ergänzung vom 03.09.2026 geprüft. Eine Kostenberechnung der Fachplaner liegt vor.
- Neubau Schulgebäude
- Der Neubau kann grundsätzlich parallel zum Betrieb des vorhandenen Schulgebäudes errichtet werden. Danach könnte der bisherige Gebäudebestand zurückgebaut werden.
- Kostenumfang des Neubaus
- Hinzu kommen die Freimachung des Baufeldes am jetzigen Sportplatz mit Rückbau, die Umverlegung von Leitungen, die temporäre Wärmeversorgung der Bestandsgebäude, die Außenanlagen, Planungshonorare, archäologische Voruntersuchungen und das Änderungsverfahren des Bebauungsplans.
- Gebäudetechnik
- Der Neubau wird künftig mit Strom beheizt, über eine Wärmepumpe. Die Stromkostenprognose berücksichtigt erwartete Erträge einer Dach-PV-Anlage.
- Gebäudeausstattung, Außenanlagen und Leitungen
- Für die Leistungsphase 3 stehen noch Planungs- und Prüfleistungen zur Gebäudeausstattung, zu den Außenanlagen und zur vorhandenen Leitungsinfrastruktur (Telekommunikation und Versorger) aus.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Drucksache
- Rat beauftragt die Verwaltung per Grundsatzbeschluss, einen Neubau zu planen (erledigt)05.10.2021
- Sondersitzung der Ausschüsse zum Planungsstand (erledigt)25.06.2026
- Fortführung des Neubauprojekts steht auf der Tagesordnung des Rates (erledigt)06.10.2026
- Beginn der Vergaben der Leistungsphasen 4 bis 8, ab Anfang des Jahresals Nächstes2027
- Fertigstellung des Neubaus im Jahresverlauf2031
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mit dem Grundsatzbeschluss vom 05.10.2021 beauftragte der Rat die Verwaltung, für das Städtische Stiftsgymnasium einen Neubau zu planen. Teile des Gebäudekomplexes stammen aus den 1960er Jahren. Die Machbarkeitsstudie nannte 2020 rd. 29,2 Mio. € für den Neubau und rd. 27,3 Mio. € für die Bestandsentwicklung. Spätere Baupreissteigerungen waren darin noch nicht in dem heutigen Umfang berücksichtigt.
Am 25.06.2026 stellte die Verwaltung dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur und dem Betriebsausschuss den Planungsstand in einer gemeinsamen Sondersitzung vor. Die Leistungsphase 3 war noch nicht formal abgeschlossen. Sie soll in den kommenden Monaten bis zum Jahresende fertig werden. Laut Ergänzung vom 03.09.2026 sind die Unterlagen inzwischen geprüft, dabei sanken die genannten Kosten von circa 78,3 Mio. € auf circa 78 Mio. €.
Als Alternative wurde die Modernisierung und Erweiterung des Bestands untersucht. Sie kostet laut Prognose der Verwaltung 82,17 Mio. Euro brutto, die Fertigstellung wäre Ende des I. Quartals 2036. Für den Neubau ist die Fertigstellung 2031 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat sollte am 06.10.2026 beschließen, das Neubauvorhaben auf Grundlage der Entwurfsplanung zu realisieren und die weiteren Planungs-, Vergabe- und Umsetzungsschritte einzuleiten.
Noch offen
- Das Ergebnis der Ratssitzung vom 06.10.2026 liegt in den Unterlagen noch nicht vor.
- Die Förderung von bis zu 15 Mio. Euro ist nicht gesichert.
- Ob die Leistungsphasen 4 bis 8 ausgeschrieben oder an die bisherigen Planungsbüros vergeben werden, nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Xanten, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Xanten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Drucksache
| Neubau des Stiftsgymnasiums, Gesamtkostenrund, auf Grundlage der Entwurfsplanung ermittelt, brutto oder netto nennt die Vorlage nicht | 78.000.000 € |
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- Förderung
- Förderung von bis zu 15 Mio. Euro im Gespräch, nicht gesichert
- Finanzierung
- Über eine Förderung von bis zu 15 Mio. Euro wird gesprochen, gesichert ist sie nicht. Danach verbliebe ein Finanzbedarf von etwa 60 Mio. Euro. Für ein Förderdarlehen mit 30 Jahren Laufzeit rechnet die Verwaltung zu Beginn mit rund 4,23 Mio. Euro Zins und Tilgung im Jahr.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.