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Im GesprächStadt Rheinberg · Bau & Handwerk · Sitzung am

Zuschuss für Terrassensanierung in Rheinberg

Die Terrasse an den Tennisplätzen des Clubhauses ist undicht, Feuchtigkeit dringt in darunterliegende Räume ein. Vorgesehen sind Rückbau des Belags, Neuabdichtung, Entwässerung und ein neuer witterungsbeständiger Belag. Der Sportausschuss berät am 04.11.2026 über einen Zuschuss, die endgültige Entscheidung ist für die Haushaltsplanberatungen 2027 ff.

Kostenschätzung

14.990 €

Nächster Schritt

Vorberatung im Sportausschuss am 04.11.2026, endgültige Entscheidung in den Haushaltsplanberatungen 2027 ff.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Sanierung der Zuschauerterrasse
Der vorhandene Belag soll zurückgebaut und die Terrassenfläche neu abgedichtet werden. Vorgesehen sind außerdem eine funktionierende Entwässerung sowie abschließend ein neuer, fester und witterungsbeständiger Belag.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorberatung im Sportausschussals Nächstes04.11.2026
  2. Endgültige Entscheidung in den Haushaltsplanberatungen2027 ff.
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Zuschauerterrasse an den Tennisplätzen am Clubhaus der Sportanlage des SV Budberg weist erhebliche bauliche Schäden auf. Die Abdichtung ist nicht mehr funktionsfähig, Feuchtigkeit dringt in darunterliegende Räume ein, und an Wänden und Decken sind bereits feuchte Stellen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.498,98 € zu gewähren. Die endgültige Entscheidung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2027 ff.

Noch offen

  • Vorberatung und Befürwortung des Antrags durch den Sportausschuss
  • Endgültige Entscheidung über den Zuschuss in den Haushaltsplanberatungen 2027 ff.

Ort der Leistung

Rheinberg, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Rheinberg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Maßnahmekosten laut Verein14.990 €
Förderanteil gemessen am Gebäudeanteil2.998 €
Förderung
Beantragter Investitionskostenzuschuss 1.498,98 €, Förderanteil gemessen am Gebäudeanteil 2.997,97 €
Finanzierung
Gemäß Ratsbeschluss vom 07.10.2025 sind 20 % des Gebäudeanteils förderfähig. Bei einer Förderquote von 50 % ergibt sich ein Zuschuss von 1.498,98 €.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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