Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bewässerung der städtischen Friedhöfe
- Geprüft wurde die sukzessive Umstellung der Bewässerung im Stadtgebiet von Trinkwasser auf Brauchwasser. Regenwasser kann ergänzend genutzt werden, gewährleistet aber keine vollständige Versorgung.
- Brunnen- und Notwasserlösungen
- Grund- oder Brunnenwasser wäre grundsätzlich denkbar, setzt aber wasserrechtliche Erlaubnisse oder Genehmigungen voraus. Von sieben Notwasserbrunnen sind nach derzeitiger Kenntnis Brunnen Nr. 8 in der Ahruferstraße in Walporzheim und Brunnen Nr. 7 auf dem Parkplatz am Westtor in Heimersheim intakt bzw. technisch nutzbar, eigene Pumptechnik ist nicht vorhanden.
- Speicherung und Verteilung
- Bei Brunnenlösungen wären Brunnenherstellung, Fördertechnik, gegebenenfalls Speicher- und Aufbereitungstechnik sowie Verteilung und Leitungen zu berücksichtigen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss (erledigt)19.10.2026
- Entscheidung im Stadtratals Nächstes02.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ein Antrag vom 24.09.2026 bat um Prüfung einer sukzessiven Umstellung der Bewässerung auf den städtischen Friedhöfen von Trinkwasser auf Brauchwasser und um schrittweise Umsetzung entsprechender Maßnahmen.
Der Wasserverbrauch lag im Durchschnitt der letzten drei Jahre bei 1.893 m³/Jahr, die Wasserkosten bei 4.223,00 €/Jahr. Investitionen in Brunnen, Zisternen, Rigolen oder Leitungen werden wegen sehr langer Amortisationszeiten wirtschaftlich nicht empfohlen.
Regenwasser kann ergänzend genutzt werden, reicht für eine vollständige Versorgung aber nicht aus. Die Verwaltung empfiehlt keine vertiefende Untersuchung, der Stadtrat soll am 02.11.2026 von einer weiteren Prüfung absehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll unter Beachtung der wirtschaftlichen und technischen Vorgaben von einer weiteren Prüfung des Antragsgegenstandes absehen.
Noch offen
- Entscheidung des Stadtrats am 02.11.2026.
- Ob Brunnenbohrungen an den einzelnen Friedhofsstandorten hydrogeologisch und wasserrechtlich zulässig und genehmigungsfähig wären, ist nicht abschließend beurteilt.
- Vor einer Nutzung der Notwasserbrunnen ist die Zulässigkeit der Wasserentnahme nach den geltenden wasserrechtlichen Vorschriften zu prüfen.
- Welche Kombination von Wasserquellen an den einzelnen Friedhofsstandorten technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, kann erst nach einer standortbezogenen Untersuchung beurteilt werden.
Ort der Leistung
Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bad Neuenahr-Ahrweiler, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Wasserverbrauch der städtischen Friedhöfe, Durchschnitt der letzten drei JahreWasserkosten je Jahr, durchschnittlicher Verbrauch 1.893 m³/Jahr | 4.223 € |
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