Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
- Zur Schaffung einer Genehmigungsgrundlage ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Kreisverwaltung Ahrweiler teilte mit, dass keine Baugenehmigung auf der derzeitigen planungsrechtlichen Grundlage erteilt werden kann. (erledigt)29.09.2026
- Beratung im Ortsbeirat Oberwinter vorgesehen.als Nächstes04.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die „Biergarten und Weinlounge Oberwinter“ wurde im Frühjahr 2026 am Rhein eröffnet. Für den Betrieb wurden ein mobiler Verkaufsanhänger und eine Terrasse mit Sitzgelegenheiten beantragt.
Das Vorhaben liegt am Rhein in Oberwinter. Es gibt weder einen rechtsgültigen Bebauungsplan noch eine Zuordnung zur im Zusammenhang bebauten Ortslage. Die Kreisverwaltung Ahrweiler teilte am 29.09.2026 mit, dass auf der derzeitigen planungsrechtlichen Grundlage keine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird zur Beratung vorgelegt, der Beschlussvorschlag ist als „Offen“ angegeben.
Noch offen
- Beschlussvorschlag: Offen
Ort der Leistung
Remagen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Remagen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.