Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Errichtung einer Multifunktionshalle
- Zweigeschossiges Gebäude mit integrierter Zweifeldsporthalle als Flachdachhalle. Traufhöhe 8,15 m, Firsthöhe 9,65 m. Genutzt wird es für Schulsport, Vereinssport, Quartiersarbeit, Jugend, Beratung und Veranstaltungen. Bei Bedarf kann es auch dem Katastrophenschutz dienen.
- Außenanlagen
- Umgestaltung zu einem Quartiersgarten und -platz. Auf dem Grundstück werden 20 Stellplätze nachgewiesen, davon einer barrierefrei.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Planung für das gesamte Gelände wird dem Stadtrat vorgestellt (erledigt)23.02.2026
- Vorlage zur Errichtung des Quartierszentrums stand im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Klimaschutz auf der Tagesordnung, ein Ergebnis ist nicht belegt (erledigt)29.10.2026
- Stadtratssitzung zur Platzbenennung und Lagebezeichnung laut Vorlageals Nächstes16.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt will auf dem ehemaligen Schlachthofgelände in der Bauhofstraße ein Quartierszentrum für den Stadtteil „Alzeyer Osten“ errichten. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB.
Die Planung für das gesamte Gelände wurde dem Stadtrat am 23.02.2026 vorgestellt. Das Quartierszentrum ist ein zentraler Baustein des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) für das Fördergebiet „Alzeyer Osten“.
Im Bauantragsverfahren entstand die Frage nach der Adresse des Zentrums. Die Vorlage zur Benennung sieht für den Platz östlich des Zentrums zwischen Bauhofstraße und Kriemhildenstraße den Namen „Quartiersplatz“ und für das Zentrum die Lagebezeichnung „Am Quartiersplatz 1“ vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss soll der Errichtung des Quartierszentrums zustimmen.
Noch offen
- Eine Abstandsflächenbaulast ist beantragt, weil das Obergeschoss auf der Südseite den Mindestabstand von drei Metern unterschreitet.
- Für Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen fehlen auf dem Grundstück 20 der 40 nötigen Stellplätze.
- Kosten, Vergabeverfahren und Zeitpunkt der Vergabe nennt die Vorlage nicht.
- Ein Ergebnis der Ausschussberatung am 29.10.2026 ist nicht belegt.
- Ein Ergebnis der für den Stadtrat am 16.11.2026 vorgesehenen Beratung zur Platzbenennung und Lagebezeichnung ist nicht belegt.
Ort der Leistung
Alzey, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Alzey, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Städtebauförderung
- Finanzierung
- Das Vorhaben gehört zur Städtebauförderung. Die Vorlage nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.