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BeschlossenVerbandsgemeinde Wittlich-Land · Bau & Handwerk · Sitzung am

Überörtlicher Radweg Arenrath bis Manderscheid

Zwischen Arenrath und Manderscheid soll ein überörtlicher Radweg als kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg entstehen. Der Gemeinderat Arenrath hat der Trassenführung am 01.09.2026 zugestimmt. Die Maßnahme muss bis Ende 2028 baulich und finanziell abgeschlossen sein.

Nächster Schritt

Kostenberechnung und Förderantrag, Umsetzung bis Ende 2028

Ausführung

Bis Ende 2028, baulich und finanziell abgeschlossen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Radwegebau
Überörtlicher Radweg als kombinierter Rad- und Wirtschaftsweg. Die gesamte Strecke soll eine HBR-Beschilderung erhalten. Die Planung ging nach dem Beschluss von 2021 von ca. 37 km Strecke aus.
Wegebau und Verkehrssicherheit
Laut Übersichtsplan zum Förderantrag ist die Strecke in Teilstrecken eingeteilt. Vorgesehen sind je nach Abschnitt Wegebau, Wegeverbesserung mit partiellem Verfüllen von Schlaglöchern und Maßnahmen für die Verkehrssicherheit an Brückenbauwerken. Der Plan nennt dafür das Aufstocken oder Erneuern von Brückengeländern, Absturzsicherungen und Brückenerneuerungen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Verbandsgemeinderat beschließt Planung und Kostenberechnung durch ein Ingenieurbüro und einen Förderantrag (erledigt)24.02.2021
  2. Gemeinderat Arenrath stimmt der Trassenführung sowie der Bau-, Unterhaltungs- und Kostenregelung zu (erledigt)01.09.2026
  3. Gemeinderat Eisenschmitt entscheidet sich für die Alternativstrecke 1 (erledigt)15.09.2026
  4. Zustimmung der übrigen betroffenen Gemeinden, aktuelle Kostenberechnung und Förderantragals Nächstesdanach
  5. Bis Ende 2028 muss die Maßnahme baulich und finanziell abgeschlossen sein2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ein Ingenieurbüro ist bereits mit Planung und Bauleitung beauftragt. Wie die Bauleistungen vergeben werden, steht nicht im Dokument.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Verbandsgemeinderat beschloss am 24.02.2021, dass ein Ingenieurbüro die Planung erstellt und ein Förderantrag gestellt wird. Der Radweg sollte ursprünglich über ein Förderprogramm mit bis zu 75 % Förderung umgesetzt werden. Nach der Absenkung des Fördersatzes auf höchstens 43 % wurde die Maßnahme für keinen weiteren Förderaufruf angemeldet.

Stattdessen strebt die Verbandsgemeinde eine Förderung von bis zu 75 % über das Sonderförderprogramm Stadt und Land oder das LVFGKom an. Den Eigenanteil für Planung und erstmalige Herstellung soll die Verbandsgemeinde aus dem RZN-Programm tragen. Der Bewilligungsbescheid verlangt die Umsetzung bis Ende 2028.

Der Gemeinderat Eisenschmitt hat sich am 15.09.2026 für die Alternativstrecke 1 entschieden. Laut Vorlage für den Gemeinderat Großlittgen entfällt dort deshalb die Zustimmung zur Trassenführung. Die Trasse liegt weder in der Gemarkung noch auf Wegen im Eigentum der Ortsgemeinde.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat stimmt der Trassenführung sowie der Bau-, Unterhaltungs- und Kostenregelung für den Radweg zu. Die Gemeinde ist mit der Einrichtung als HBR-beschilderter Radweg einverstanden. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Die Kostenberechnung und der Förderantrag folgen erst nach den Zustimmungen der betroffenen Gemeinden.
  • Die Förderung über bis zu 75 % ist noch zu beantragen.
  • Wann und wie die Bauleistungen vergeben werden, ist nicht genannt.

Ort der Leistung

Arenrath, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Arenrath, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Förderung
Förderantrag über bis zu 75 % geplant
Finanzierung
Den bisher nicht bewilligten Kostenanteil soll ein Förderantrag über bis zu 75 % decken. Der Eigenanteil für Planung und erstmalige Herstellung ist über das RZN-Programm vorgesehen.

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