Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ausbau der Borngrabenstraße
- Geplant ist der Ausbau der Borngrabenstraße in Wehlen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Förderantrag fristwahrend eingereicht (erledigt)15.10.2026
- Sitzung des Stadtrats (erledigt)22.10.2026
- Beschlussfassung über die Förderantragstellung, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Bernkastel-Kues plant den Ausbau der Borngrabenstraße in Wehlen. Der Straßenausbau ist im Rahmen des Investitionsstocks mit einer Förderquote von bis zu 60 v. H. förderfähig.
Der Förderantrag wurde fristwahrend zum 15.10.2026 ausgearbeitet und eingereicht. Die Beschlussfassung über die Förderantragstellung steht noch aus.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Förderantragstellung im Rahmen des I-Stocks für den Ausbau der Borngrabenstraße in Wehlen beschließen.
Noch offen
- Beschlussfassung über die Förderantragstellung steht noch aus.
Ort der Leistung
Bernkastel-Kues, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bernkastel-Kues, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Investitionsstock (I-Stock), Förderquote bis zu 60 v. H.
- Finanzierung
- Förderung im Rahmen des Investitionsstocks (I-Stock) mit einer Förderquote von bis zu 60 v. H.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.