Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbau, Vollausbau
- Ausbau auf einer Länge von etwa 0,740 km. Die Ausbauregelbreite soll etwa 5,60 m betragen, mit 2 x 1,75 m Asphaltfläche, 0,50 m Mittelrinne und 2 x 0,80 m Versorgungsstreifen. Die Oberfläche ist niveaugleich ohne Bordsteinabsätze geplant.
- Vermessung
- Voraussichtlich straßenbegleitende Vermessungsleistungen während der Bauarbeiten und eine Schlussvermessung nach Abschluss.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ortsgemeinderat berät über Bauprogramm, Ausschreibung und Ermächtigung zur Auftragsvergabe (erledigt)28.09.2026
- Öffentliche Ausschreibung der Bauleistungenals Nächstesdanach
- Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter durch den Ortsbürgermeisterdanach
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung zusammen mit den Verbandsgemeindewerken (Baukoordinierung). Für Ausschreibung und Vergabe werden externe Dienstleistungen beauftragt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Straße „Zum Herrenberg“ soll von der Kreuzung „Am Steffensberg“ bis hinter die Einmündung „Zum Kalbsgarten“ überplant und neu ausgebaut werden. Die Planung wurde am 02.12.2024 im Gemeinderat vorgestellt.
Grunderwerb ist für das Bauvorhaben nicht erforderlich. Die Vorlage verweist auf bisherige Beratungen und Beschlüsse zu der Sache.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll den Vollausbau mit dem beschriebenen Bauprogramm beschließen und die öffentliche Ausschreibung festlegen. Den Auftrag soll der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten an den wirtschaftlichsten Bieter erteilen.
Ort der Leistung
Enkirch, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Enkirch, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.