Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Saisonale gastronomische Nutzung
- Vorgesehen ist eine Nutzung jeweils von April bis einschließlich Oktober, insbesondere als Essens- oder Weinstand. Ein Essensstand darf grundsätzlich nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu den bei Vertragsabschluss bestehenden gastronomischen Betrieben im Ortsteil stehen, die konkrete Beurteilung trifft der Ortsgemeinderat im Rahmen der Vergabeentscheidung. Ein Weinstand darf ausschließlich Weine von Winzerbetrieben mit Sitz in der Ortsgemeinde Zeltingen-Rachtig anbieten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschlussvorlage im Ortsgemeinderat, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt. (erledigt)22.10.2026
- Voraussichtliche Verlagerung des bestehenden Betriebs nach Rachtig.als NächstesAnfang 2027
- Voraussichtliche Betriebsaufnahme am Standort Rachtig.April 2027
- Ende des bestehenden Pachtvertrags für die Teilfläche in Zeltingen.31.03.2029
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung. Bewerbungen müssen ein aussagekräftiges Nutzungskonzept enthalten. Die Verwaltung bereitet fristgerecht eingegangene Bewerbungen auf und legt sie dem Ortsgemeinderat zur Beratung und Vergabeentscheidung vor, ein Anspruch auf Vergabe besteht nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die rund 500 m² große Teilfläche des Grundstücks Flur 4, Flurstück 579/7, in Zeltingen ist bis zum 31.03.2029 an einen gastronomischen Betrieb verpachtet. Dessen Betrieb soll nach Rachtig verlagert werden, sobald dort die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.
Die Verlagerung wird voraussichtlich Anfang 2027 möglich sein, die Betriebsaufnahme in Rachtig kann ab April 2027 erfolgen. Anschließend soll die Fläche in Zeltingen einer anderen saisonalen gastronomischen Nutzung zugeführt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen ist, die rund 500 m² große Teilfläche nach der Verlagerung des bestehenden Betriebs zur saisonalen gastronomischen Nutzung auszuschreiben und die Verwaltung mit der Vorbereitung zu beauftragen. Die Ausschreibung soll dem Ortsgemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.
Noch offen
- Die Verlagerung des bestehenden Betriebs nach Rachtig und die dortigen planungsrechtlichen Voraussetzungen stehen noch aus.
- Die Verwaltung muss die Ausschreibung vorbereiten und dem Ortsgemeinderat zur endgültigen Beschlussfassung vorlegen.
- Über die Vergabe wird später beraten und beschlossen.
Ort der Leistung
Zeltingen-Rachtig, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Zeltingen-Rachtig, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.