Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Vollausbau von vier Straßen
- Die Straßen Zum Mühlenberg, Otto-Follmann-Straße, Jakob-Marx-Straße und Kirchstraße werden komplett erneuert. Dazu kommt ein Verbindungsweg zur Jakob-Marx-Straße.
- Zwei Bauabschnitte
- Im 1. Bauabschnitt werden die Jakob-Marx-Straße und die Kirchstraße ausgebaut, im 2. Bauabschnitt die Otto-Follmann-Straße und Zum Mühlenberg.
- Voruntersuchungen
- Baugrunduntersuchungen, Beweissicherungsgutachten, Grenzfeststellung, Geländeaufnahmen und gegebenenfalls Kampfmittelvorerkundungen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Gemeinderat beschließt den Ausbau in zwei Bauabschnitten und ermächtigt zur Vergabe des Planungsauftrags für den 1. Bauabschnitt (erledigt)15.10.2026
- Erteilung des Planungsauftrags, Entwurfsplanung und Voruntersuchungenals Nächstesdanach
- Vorstellung der Entwurfsplanung im Gemeinderat, dann Zuwendungsantragdanach
- Haushaltsmittel für den Ausbau werden ab dem Haushaltsjahr 2027 bereitgestellt2027
Vergabeverfahren
Ein externes Fachbüro erstellt die Entwurfsplanung. Die Ortsbürgermeisterin ist ermächtigt, den Planungsauftrag für den 1. Bauabschnitt zu erteilen, unter Beachtung der vergabe- und förderrechtlichen Vorgaben. Auch die Voruntersuchungen darf sie zu gegebener Zeit vergeben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Straßen Zum Mühlenberg, Otto-Follmann-Straße, Jakob-Marx-Straße und Kirchstraße zeigen Netz- und Querrisse, Setzungen und Aufbrüche. Das ergab eine Begehung mit der Verbandsgemeindeverwaltung und den Verbandsgemeindewerken. Die Straßen entstanden mit der Erschließung des Neubaugebiets Paulswiese, die 1971 begann.
Reine Unterhaltung oder Reparatur bringt nach der Vorlage keine nachhaltige Verbesserung mehr. Auch Hauptleitungen und Hausanschlüsse der VG-Werke könnten erneuert werden müssen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschließt den Ausbau der vier Straßen in zwei Bauabschnitten, vorbehaltlich der Bewilligung einer Zuwendung aus dem Investitionsstock. Die Ortsbürgermeisterin wird ermächtigt, den Planungsauftrag für den 1. Bauabschnitt zu erteilen. Ergebnis: 7 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen.
Noch offen
- Ausbauvarianten und voraussichtliche Kosten sind noch zu ermitteln.
- Die Bewilligung der Zuwendung aus dem Investitionsstock steht aus.
- Der Planungsauftrag gilt zunächst nur für den 1. Bauabschnitt.
Ort der Leistung
Landscheid, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Landscheid, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
- Finanzierung
- Zur Mitfinanzierung des Gemeindeanteils können Zuwendungsmittel aus dem Investitionsstock beantragt werden, voraussichtlich mit ca. 50 % Fördersatz. Haushaltsmittel werden ab dem Haushaltsjahr 2027 zur Verfügung gestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.