Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Überarbeitete Planung für den Laufelder Hof
- Die Planungen sehen die Einrichtung eines Bürgersaals sowie die Schaffung mehrerer Wohnungen vor. Die Gebäudehöhen sollen reduziert und eine überwiegende Wohnnutzung berücksichtigt werden.
- Zweite Machbarkeitsstudie
- Die zweite Machbarkeitsstudie einschließlich Kostenschätzung wurde erarbeitet und dem Gemeinderat zur Vorstellung und Beratung vorgelegt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss zur Überarbeitung der Planungen zur zukünftigen Nutzung (erledigt)28.05.2026
- Information über den Stand der überarbeiteten Planungen (erledigt)06.08.2026
- Vorstellung der Planungen und Beratung über weitere Handlungsoptionen (erledigt)15.10.2026
- Weitere Handlungsoptionen und Vorgehen zur zukünftigen Entwicklung und Nutzung festlegenals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bisherige Bemühungen, potenzielle Investoren oder Käufer für die Immobilie zu gewinnen, blieben erfolglos. Das betraf sowohl ein veröffentlichtes Immobilienangebot als auch Gespräche mit potenziellen Investoren.
Nach einem Beschluss vom 28.05.2026 wurden die Planungen zur zukünftigen Nutzung überarbeitet. In der Sitzung am 06.08.2026 wurde über den damaligen Planungsstand informiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat nimmt die erfolglosen Bemühungen zur Investorengewinnung und die zweite Machbarkeitsstudie einschließlich Kostenschätzung zur Kenntnis und berät über weitere Handlungsoptionen sowie das weitere Vorgehen zur Entwicklung und Nutzung des Laufelder Hofs.
Noch offen
- Weitere Handlungsoptionen und das weitere Vorgehen zur zukünftigen Entwicklung und Nutzung des Laufelder Hofs sind festzulegen.
Ort der Leistung
Laufeld, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Laufeld, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.