Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Digitale Informationsstele
- Digitale Informationsstele mit Touchdisplay, Pflege der Inhalte über ein webbasiertes Redaktionssystem. Die redaktionelle Verantwortung kann bei der Ortsgemeinde liegen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Abgabefrist bei der LAG Mosel, Antrag fristgerecht eingereicht (erledigt)01.09.2026
- Gemeinderat entscheidet über die Teilnahme am LEADER-Programm (erledigt)09.09.2026
- Mittel für die Stele im Haushalt 2027als Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Lösnich hat beim LEADER-Projektaufruf 2023 bis 2029 der LAG Mosel das Projekt „Aufstellung einer digitalen Informations- und Tourismusstele“ eingereicht. Die Abgabefrist war der 01.09.2026, der Antrag ging fristgerecht ein.
Die Stele soll Gästen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Tagesbesuchern Informationen zu Veranstaltungen, Gastgebern, Sehenswürdigkeiten, Orientierung, Wetter und kommunalen Hinweisen zugänglich machen. Die Inhalte sollen über ein webbasiertes Redaktionssystem gepflegt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme des Projektes „Aufstellung einer digitalen Informations- und Tourismusstele“ am Förderprogramm LEADER (LAG Mosel). Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Förderung durch LEADER ist beantragt, eine Entscheidung nennt das Dokument nicht.
- Das Dokument nennt keinen Auftragnehmer und kein Vergabeverfahren für die Stele.
Ort der Leistung
Lösnich, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Lösnich, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Anschaffung der digitalen Informations- und Tourismusstelebrutto, 15.834,24 EUR, Angebot liegt vor | 15.834 € |
|---|
- Förderung
- LEADER, 65 % Fördersatz beantragt, Zuwendung 10.292,26 €
- Finanzierung
- Bei einem Fördersatz von 65 % wurde eine Zuwendung von 10.292,26 € beantragt. Die Mittel werden im Haushalt 2027 berücksichtigt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.