Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung Kunstrasen und Tartan
- Der Kunstrasenplatz und die Tartanflächen werden erneuert.
- Neubau Umkleidegebäude
- Für die zentrale Sportanlage wird ein Umkleidegebäude als Ersatz neu gebaut.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Antrag auf Aufnahme in die Prioritätenliste des „Goldenen Plans“ (erledigt)29.01.2026
- Kreisausschuss setzt die Maßnahme auf Platz 2 der Prioritätenliste (erledigt)24.08.2026
- Gemeinderat berät, ob die Verwaltung den Förderantrag stellen soll (erledigt)29.09.2026
- Frist für den vollständigen Förderantrag mit ausführungsreifen Planunterlagenals Nächstes01.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die zentrale Sportanlage Morbach ist alt, stark abgenutzt und wird intensiv genutzt. Der Kunstrasenplatz und die Tartanflächen brauchen dringend eine Sanierung. Das bisherige Umkleidegebäude entfällt voraussichtlich mit dem Neubau des Freibads oder ist ebenfalls sanierungsbedürftig.
Ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ war nicht erfolgreich. Am 29.01.2026 wurde ein Antrag auf Aufnahme in die Prioritätenliste der Sportanlagenförderung des Landes („Goldener Plan“) gestellt. Der Kreisausschuss setzte die Maßnahme am 24.08.2026 auf Platz 2.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll die Verwaltung beauftragen, bis zum 01.11.2026 einen Förderantrag im „Goldenen Plan“ des Landes zu stellen.
Noch offen
- Die Aufnahme in die finale Prioritätenliste steht noch aus.
- Ob der Landkreis sich an den Kosten beteiligt, wird noch geprüft.
Ort der Leistung
Morbach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Morbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Kunstrasen und Tartanflächenvorläufige Kostenberechnung | 900.000 € |
|---|---|
| Neubau Umkleidegebäudevorläufige Kostenberechnung, rund | 2.100.000 € |
- Förderung
- Sportanlagenförderung „Goldener Plan“, 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, rund 760.000 €
- Finanzierung
- Nach der Verwaltungsvorschrift Sportanlagenförderung kann mit 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden. Die Fördersumme wird auf rund 760.000 € geschätzt. Geprüft wird eine Kostenbeteiligung des Landkreises als Schulträger.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.