Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Überörtlicher Radweg
- Radweg von der L 50 bzw. K 42 in Richtung Rothaus über Niersbach. Im Anschluss an die L 50 soll er parallel zur K 42 verlaufen, weil dort noch über viele Jahre Verkehr eines Kiesabbaugebiets besteht und Naturschutzbelange berührt sind. Bei Rothaus wären Waldflächen der Ortsgemeinde Orenhofen betroffen. Die Entwurfsplanung liegt als öffentliche Anlage bei.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Machbarkeitsstudie für den Radweg erstellt (erledigt)2023
- Verbandsgemeinderat beschließt das weitere Vorgehen zur Trassenführung und die Vergabe des Planungsauftrags (erledigt)06.03.2024
- Ingenieurleistungen für den Radweg vergeben (erledigt)2026
- Verbandsgemeinderat erkennt die Entwurfsplanung an, unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinden (erledigt)09.09.2026
- Klärung von Naturschutz, Wasserrecht, Eigentum und LBM, dann Förderantragals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Machbarkeitsstudie untersuchte den Lückenschluss zwischen der L 50 und Rothaus über Niersbach und Greverath. Der Verbandsgemeinderat wurde am 06.03.2024 über die Ergebnisse informiert. Er beschloss die empfohlene Trassenführung und die Vergabe des Planungsauftrags.
Die Entwurfsplanung wurde am 09.09.2026 vorgestellt. Derzeit laufen Überprüfungen zu Naturschutz, Wasserrecht, Eigentumsverhältnissen und zum LBM. Erst danach wird der Förderantrag vorbereitet. Die Ingenieurleistungen wurden 2026 vergeben. Laut Präsentation sind die topographische Vermessung eines Teilbereichs und das Baugrundgutachten erledigt, außerdem wurde eine Kostenberechnung erstellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und erkennt die Entwurfsplanung an, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der betroffenen Gemeinden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Förderantrag zu unterzeichnen, nachdem die Fördertöpfe geprüft sind. Ergebnis: 33 Zustimmungen, keine Ablehnung, keine Enthaltung.
Noch offen
- Die Entwurfsplanung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der betroffenen Gemeinden. Der Beschluss von 2024 nennt Arenrath, Niersbach, Orenhofen und die Verbandsgemeinde Speicher.
- Die Kosten des Radwegs nennt das Dokument nicht.
- Einen Baubeginn nennt das Dokument nicht.
Ort der Leistung
Niersbach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Niersbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Finanzierung
- Gefördert werden soll über das Sonderförderprogramm „Stadt und Land“ oder das LVFGKom, mit einem in Aussicht gestellten Fördersatz von bis zu 75 %. Der verbleibende Eigenanteil wird über die bereits gewährte Zuwendung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm finanziert.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.