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BeschlossenGemeinde Plein · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Erschließung Am Reiberg in Plein

Die Straßen Am Reiberg, Zur Breit und Zum Otterbach in Plein sollen erstmals hergestellt werden. Der Gemeinderat sollte am 30.09.2026 den Grundsatzbeschluss vom 27.04.2023 bestätigen. Danach soll die Verwaltung die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereiten. Sie ist als Stufenvertrag vorgesehen.

Nächster Schritt

Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereiten, Mittel im Haushaltsplan 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Erschließungsplanung
Planungsleistungen für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen „Am Reiberg“, „Zur Breit“ und „Zum Otterbach“. Das Büro soll eine erste Entwurfsplanung mit Kostenschätzung erstellen und die Voruntersuchungen koordinieren, etwa Baugrunduntersuchung und Gebäudegutachten zur Beweissicherung. Die Verwaltung soll die Ausschreibung vorbereiten.
Erstmalige Herstellung der Straßen
Nur die Einmündung von Am Reiberg und Zur Breit wurde vor einigen Jahren schon hergestellt. Das Wasser aus dem Außengebiet wird mitgeprüft und kommt ins Erschließungskonzept. Der endgültige Umfang steht erst mit dem Fachbüro fest und kommt in ein späteres Bauprogramm.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat beschließt einstimmig die erstmalige Herstellung der Straßen und die Ausschreibung der Planung als Stufenvertrag (erledigt)27.04.2023
  2. Vorlage stand am 30.09.2026 auf der Tagesordnung des Gemeinderats, Bestätigung des Grundsatzbeschlusses und des Beschlusses zur Vergabe von Planungsleistungen (erledigt)30.09.2026
  3. Verwaltung bereitet die Ausschreibung der Planungsleistungen vorals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Planungsleistungen sollen als Stufenvertrag ausgeschrieben werden, so der Beschluss von 2023. Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3, Stufe 2 die Leistungsphasen 5 bis 9 nach separater Beauftragung. Eine Verfahrensart nennt keines der Dokumente.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Gemeinderat hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit der Erschließung befasst. Zuletzt ging es um die Machbarkeitsstudie zur Linksabbiegespur und um barrierefreie Bushaltestellen.

Der Gemeinderat hatte am 27.04.2023 einstimmig beschlossen, die Straßen im Bereich des ehemaligen Wochenendhausgebiets erstmals herzustellen. Der Beschluss liegt rund 3,5 Jahre zurück, und der Rat hat sich mit der Kommunalwahl 2024 neu konstituiert. Deshalb soll er ihn erneut bestätigen. Danach kann die Verwaltung die weiteren Schritte einleiten.

Nach dem Beschlussauszug von 2023 sind die Straßen unbefestigt und geschottert. In den steilen Abschnitten kam es nach Regen wiederholt zu Entwässerungsproblemen und Erosion. Die Verbandsgemeindewerke stellten dem Rat 2023 ihre Planung für einen Niederschlagswasserkanal und die Erneuerung der Wasserleitung im Gebiet vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat soll den Grundsatzbeschluss vom 27.04.2023 zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsstraßen bestätigen, ebenso den Beschluss von 2023 zur Vergabe der Planungsleistungen. Die Verwaltung soll die Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereiten.

Noch offen

  • Ob der Gemeinderat die Beschlüsse bestätigt hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
  • Die Ausschreibung der Planungsleistungen ist noch vorzubereiten.
  • Der Umfang der herzustellenden Straßen wird erst mit dem beauftragten Fachbüro festgelegt.

Ort der Leistung

Plein, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Plein, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Haushaltsmittel sollen im Haushaltsplan 2027 als Teil der Gesamtmaßnahme bereitgestellt werden. Eine Summe nennt die Vorlage nicht, im Haushalt 2023 standen 20.000 € bereit. Die Maßnahme ist eine Erschließung nach §§ 125 ff. BauGB und der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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