Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ersatzneubau der Salmbrücke mit Furt
- Die im Zuge der Flutkatastrophe zerstörte Brücke mit Furt über die Salm im Distrikt „Im Kaselt“ soll wiederhergestellt werden. Die auszuführenden Arbeiten werden gemäß dem Leistungsverzeichnis ausgeschrieben.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ausschreibung der Arbeiten beschlossen (erledigt)2026-10-28
- Ausführung der Bauarbeiten vorgesehenals NächstesFrühjahr/Sommer 2027
Vergabeverfahren
Ausschreibung gemäß Leistungsverzeichnis. Nach sachlicher und fachlicher Prüfung der eingegangenen Angebote ist die Auftragsvergabe durch gesonderten Beschluss vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Salmbrücke wurde während der Flutkatastrophe zerstört und soll wiederhergestellt werden. Die Ortsgemeinde erhielt für die Wiederherstellung der Brücke mit Furt eine Förderung von 100 % der förderfähigen Gesamtkosten.
Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung der Arbeiten gemäß Leistungsverzeichnis. Die Auftragsvergabe soll nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und Prüfung der Angebote in einer gesonderten Sitzung erfolgen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Arbeiten zum Ersatzneubau der zerstörten Salmbrücke im Distrikt „Im Kaselt“ werden gemäß Leistungsverzeichnis ausgeschrieben. Ergebnis: Der Gemeinderat beschloss die Ausschreibung..
Noch offen
- Die Ausschreibung ist noch fertigzustellen und zu veröffentlichen.
- Die Angebote sind noch zu prüfen, die Auftragsvergabe steht aus.
- Die Ortsgemeinde erwartet, dass die gesamten Maßnahmekosten vollständig über die Bewilligung finanziert beziehungsweise aus dem Sondervermögen übernommen werden.
Ort der Leistung
Bruch, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Bruch, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Förderfähige Gesamtkosten | 815.126 € |
|---|
- Förderung
- 100 % beziehungsweise 815.125,80 Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“
- Finanzierung
- Förderung von 100 % beziehungsweise 815.125,80 Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“. Haushaltsmittel werden im Haushaltsplan 2026 und im Haushaltsplan 2027 im Rahmen der Gesamtmaßnahme bereitgestellt. Die Ortsgemeinde geht davon aus, dass die gesamten Maßnahmekosten vollständig über die Bewilligung finanziert beziehungsweise aus dem Sondervermögen übernommen werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.