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BeschlossenVerbandsgemeinde Traben-Trarbach · IT & Software · Sitzung am

Software für die Ordnungsbehörde in Traben-Trarbach

Für die Bereiche der Ordnungsbehörde soll eine neue Software beschafft werden. Im RZN-Programm ist dafür ein Zuschussanteil von 25.000 € vorgesehen. Die Förderung muss noch beantragt werden, danach soll ausgeschrieben werden.

Ausschreibung

Nach Bewilligung des RZN-Antrags

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Software für die Ordnungsbehörde
Für die Ordnungsbehörde wird neue Software beschafft.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Verbandsgemeinderat stimmt zu, die Maßnahme im RZN-Programm zu beantragen (erledigt)01.10.2026
  2. Förderantrag der Verwaltung, nach der Bewilligung Ausschreibung der Softwareals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Verbandsgemeinde hat aus dem Zukunftsprogramm des Landes „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ (RZN) Zuschüsse erhalten. Drei Maßnahmen der Verbandsgemeinde gelten als nicht fristgerecht umsetzbar. Dafür sollen mit verfügbaren Restmitteln weitere Maßnahmen beantragt werden.

Eine davon ist eine neue Software für die Ordnungsbehörde. Der Verbandsgemeinderat hat den vorgetragenen Änderungen am 01.10.2026 zugestimmt. Die Vorschläge 1 bis 13 sollen im RZN-Programm beantragt werden. Nach der Bewilligung soll die Verwaltung die Ausschreibungen durchführen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Verbandsgemeinderat stimmt den vorgetragenen Änderungen zu. Die Vorschläge 1 bis 13 sollen im RZN-Programm beantragt werden. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Die Förderung ist noch zu beantragen und zu bewilligen.
  • Die Gesamtkosten der Software sind nicht genannt.

Ort der Leistung

Traben-Trarbach, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Traben-Trarbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Förderung
Zuschussanteil 25.000 € aus dem RZN-Programm
Finanzierung
Im RZN-Programm ist ein Zuschussanteil von 25.000 € vorgesehen. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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