Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Software für die Ordnungsbehörde
- Für die Ordnungsbehörde wird neue Software beschafft.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Verbandsgemeinderat stimmt zu, die Maßnahme im RZN-Programm zu beantragen (erledigt)01.10.2026
- Förderantrag der Verwaltung, nach der Bewilligung Ausschreibung der Softwareals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Verbandsgemeinde hat aus dem Zukunftsprogramm des Landes „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ (RZN) Zuschüsse erhalten. Drei Maßnahmen der Verbandsgemeinde gelten als nicht fristgerecht umsetzbar. Dafür sollen mit verfügbaren Restmitteln weitere Maßnahmen beantragt werden.
Eine davon ist eine neue Software für die Ordnungsbehörde. Der Verbandsgemeinderat hat den vorgetragenen Änderungen am 01.10.2026 zugestimmt. Die Vorschläge 1 bis 13 sollen im RZN-Programm beantragt werden. Nach der Bewilligung soll die Verwaltung die Ausschreibungen durchführen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat stimmt den vorgetragenen Änderungen zu. Die Vorschläge 1 bis 13 sollen im RZN-Programm beantragt werden. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Förderung ist noch zu beantragen und zu bewilligen.
- Die Gesamtkosten der Software sind nicht genannt.
Ort der Leistung
Traben-Trarbach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Traben-Trarbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
- Förderung
- Zuschussanteil 25.000 € aus dem RZN-Programm
- Finanzierung
- Im RZN-Programm ist ein Zuschussanteil von 25.000 € vorgesehen. Eine Bewilligung liegt noch nicht vor.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.