Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Grundsanierung der Gemeindehalle
- Die Gemeindehalle wird komplett auf den aktuellen Stand der Technik und energetisch saniert. Einrichtungsgegenstände sind enthalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der 1. Nachtragshaushalt mit der Grundsanierung der Gemeindehalle stand auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats (erledigt)19.10.2026
- Eigenanteil von 253.200,00 € im Haushaltsjahr 2027 als Darlehen eingeplantals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Wegen der Grundsanierung der Gemeindehalle ist ein Nachtragshaushalt für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 nötig. Die Ortsgemeinde plant, die Halle komplett zu sanieren und damit auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.
Für die Maßnahme wurde bereits ein I-Stock-Antrag bewilligt. Die Landeszuweisung beträgt 155.000,00 €. Den Eigenanteil von 253.200,00 € plant die Ortsgemeinde als neues Darlehen im Haushaltsjahr 2027 ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 beschließen.
Noch offen
- Ob das Darlehen über 253.200 € tatsächlich aufgenommen wird, bleibt abzuwarten.
- Ausschreibung und Bauzeit nennt das Dokument nicht.
Ort der Leistung
Sien, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Sien, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Grundsanierung der Gemeindehalle inklusive EinrichtungsgegenständeGesamtkosten laut Nachtragshaushalt | 408.200 € |
|---|
- Förderung
- Landeszuweisung über 155.000 € aus einem bewilligten I-Stock-Antrag
- Finanzierung
- Die Landeszuweisung beträgt 155.000,00 € aus dem I-Stock-Antrag. Den Eigenanteil von 253.200,00 € plant die Ortsgemeinde als neuen Investitionskredit im Haushaltsjahr 2027 ein. Ob das Darlehen tatsächlich aufgenommen wird, bleibt abzuwarten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.