Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
- Der Bebauungsplan umfasst ca. 0,45 ha und soll das Grundstück der Gemeindehalle für Wohnungsbau und einen kleinen Nahversorger überplanen. Vorgesehen sind Geschosswohnungen mit großzügiger Tiefgarage.
- Erschließung und Freiflächen
- Die Straße Heges soll als Querverbindung aufgegeben werden, eine Fuß- und Radverbindung bleibt bestehen. Auf bisherigen Parkierungsflächen ist ein zentraler Kinderspielplatz geplant, der bisherige Spielplatz im Osten soll Wohnungsbau weichen.
- Wohnungsbau und Nahversorgung
- Die Planung ermöglicht einen kleinen Nahversorger. Untersuchungen zum Vorhaben nennen 20 bis 30 Wohneinheiten westlich des Dorfwiesenwegs, weitere 3 bis 4 Wohneinheiten östlich davon sowie einen personallosen Smart Store mit rund 250 m² Verkaufsfläche und 300 m² Bruttogeschossfläche.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Fassung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften (erledigt)15.10.2026
- Beratung und Entscheidung des Gemeinderats über Aufstellung und Zustimmung zum Entwurfals Nächstes03.11.2026
- Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung geplant16.11.2026 bis 18.12.2026
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung. Internetveröffentlichung und öffentliche Auslegung für mindestens einen Monat sowie digitale Behördenbeteiligung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das rund 0,45 ha große Plangebiet liegt im Ortskern am Grundstück der Gemeindehalle, Kirchstraße 5. Die Halle soll abgebrochen und in räumlicher Nähe zur Schule und zum Kindergarten eine neue Mehrzweckhalle realisiert werden.
Der Bebauungsplan Heges III soll Wohnungsbau ermöglichen, bevorzugt Geschosswohnungen mit großzügiger Tiefgarage, sowie einen kleinen Nahversorger. Auf bisherigen Parkierungsflächen ist ein zentraler Kinderspielplatz vorgesehen, Heges soll als Querverbindung aufgegeben werden, eine Fuß- und Radverbindung bleibt erhalten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Aufstellung des Bebauungsplans Heges III und der Satzung über örtliche Bauvorschriften sowie Zustimmung zum Entwurf in der Fassung vom 15.10.2026, Durchführung im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung.
Noch offen
- Entscheidung des Gemeinderats über die Aufstellung und Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf steht aus.
- Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung stehen aus.
Ort der Leistung
Altdorf, Baden-Württemberg
Markiert ist Altdorf, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Haushaltsplanansatz Ausgaben/Aufwandplanmäßig | 20.000 € |
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- Finanzierung
- Ausgaben von 20.000 € sind planmäßig im Haushaltsansatz enthalten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.