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BeschlossenLandkreis Böblingen · Bau & Handwerk · Sitzung am

Radweg K 1060 Renningen bis Rutesheim, Kreis Böblingen

Der Kreistag hat am 12.10.2026 einstimmig den Baubeschluss gefasst. Der Geh- und Radweg zwischen Renningen und Rutesheim wird auf einer Länge von 2.900 m ausgebaut, die Kreisstraße bereichsweise saniert. Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt eines Förderbescheids für den Radweg.

Ausschreibung

Bis Ende 2026

Ausführung

2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Radwegausbau
Geh- und Radweg auf einer Länge von 2.900 m, überwiegend mit drei Metern Regelbreite. Drei barrierefreie Querungshilfen mit Mittelinseln.
Fahrbahnsanierung
An der K 1060 wird die oberste Asphaltdeckschicht bereichsweise mit einer Stärke von 4 cm saniert.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Umwelt- und Verkehrsausschuss berät vor und empfiehlt einstimmig den Baubeschluss (erledigt)28.09.2026
  2. Kreistag fasst einstimmig den Baubeschluss (erledigt)12.10.2026
  3. Ausschreibung und Vergabe der Maßnahmeals Nächstesbis Ende 2026
  4. Umsetzung der Maßnahme2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung, vorbehaltlich des Vorliegens des Förderbescheides für die Radwegbaumaßnahme.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat das Thema am 28.09.2026 vorberaten und dem Kreistag einstimmig empfohlen, antragsgemäß zu beschließen. Der Kreistag hat den Baubeschluss am 12.10.2026 gefasst.

Der bestehende Geh- und Radweg ist in schlechtem Zustand und zu schmal. Der Sicherheitstrennstreifen zur Fahrbahn ist mit 0,5 bis 1,1 m zu gering. Die Kreisstraße ist in Teilen in die Abschnittsklasse 4 eingestuft. Die Planung ist seit 2020 beauftragt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Landkreisverwaltung wird bevollmächtigt, die Planungen abzuschließen und die Maßnahme vorbehaltlich des Förderbescheides für die Radwegbaumaßnahme öffentlich auszuschreiben. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt des Förderbescheids für den Radweg.

Ort der Leistung

Böblingen, Baden-Württemberg

Markiert ist Böblingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Finanzierung kann über Fördermittel nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) sowie über Bundesfördermittel erfolgen. Der Ausbau steht unter dem Vorbehalt des Förderbescheids.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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