Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Abbruch und Neubau
- Das bestehende Wohngebäude auf dem benachbarten Grundstück Hindenburgstraße 1 und 3 wird abgebrochen. Dort entsteht ein Neubau für den Hort und 3 Wohnungen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss zur Erweiterung, Vorplanung und Kostenschätzung sowie Auftrag zur Einreichung des Förderantrags (erledigt)29.01.2024
- Förderbescheid eingegangen (erledigt)21.08.2025
- Spatenstich (erledigt)23.02.2026
- Fertigstellungals NächstesSommer 2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter führt ab September 2026 zunächst für Klassenstufe 1 und jährlich aufsteigend zu zusätzlichem Raumbedarf für den Hort im Schulhaus Hindenburgstraße.
Der Gemeinderat stimmte am 29.01.2024 der Erweiterung, der Vorplanung und der Kostenschätzung zu und beauftragte die Verwaltung mit dem Förderantrag. Der Förderbescheid ging am 21.08.2025 ein.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat stimmte am 29.01.2024 der Erweiterung des bestehenden Horts auf dem benachbarten Grundstück Hindenburgstraße 1 und 3 mit Abbruch des Wohngebäudes und Neubau für Hort und 3 Wohnungen, der Vorplanung und Kostenschätzung des Hochbauamts zu und beauftragte die Verwaltung, zum 15.03.2024 den Förderantrag einzureichen. Ergebnis: Beschlossen am 29.01.2024..
Ort der Leistung
Rutesheim, Baden-Württemberg
Markiert ist Rutesheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Baukosten | 4.125.000 € |
|---|
- Förderung
- Förderung in Höhe von 2.887.500 €, Förderbescheid am 21.08.2025 eingegangen
- Finanzierung
- Förderantrag über 2.887.500 € bei Baukosten von 4.125.000 €, Förderbescheid am 21.08.2025 eingegangen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.