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BeschlossenOrtsgemeinde Masburg · Bau & Garten · Sitzung am

Erdarbeiten Spielplatz Glockenstraße in Masburg

Für die Neuanlage des Spielplatzes Glockenstraße sollen Erdarbeiten ausgeführt werden. Der Ortsgemeinderat hat die freihändige Ausschreibung beschlossen und den Ortsbürgermeister unter Bedingungen zur Auftragserteilung ermächtigt. Ausschreibung, Prüfung und eine mögliche Auftragserteilung stehen noch aus.

Ausschreibung

Nach der Sitzung am 26.10.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Erdarbeiten
Für die Neuanlage des Spielplatzes Glockenstraße in Masburg werden Erdarbeiten ausgeführt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Freihändige Ausschreibung beschlossen, Ortsbürgermeister unter Bedingungen zur Auftragserteilung ermächtigt (erledigt)26.10.2026
  2. Ausschreibung, Prüfung und gegebenenfalls Auftragserteilungals Nächstesdanach
  3. Ortsbürgermeister informiert den Ortsgemeinderat über eine vorgenommene Auftragserteilungnächste Sitzung
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Freihändige Vergabe unter Beachtung des Vergaberechts. Nach Ausschreibung und formaler, rechnerischer und fachtechnischer Prüfung darf der Ortsbürgermeister den Auftrag erteilen, sofern dieser unter 10.000,00 € netto liegt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bleibt.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ortsgemeinde hat aus dem RZN-Programm für die Neuanlage des Spielplatzes Glockenstraße 50.000 € erhalten. Im Haushalt stehen für die Maßnahme zusätzlich 30.000 € zur Verfügung.

Der Ortsgemeinderat beschloss am 26.10.2026, die Maßnahme unter Beachtung des Vergaberechts freihändig auszuschreiben.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortsgemeinderat beschloss die freihändige Ausschreibung unter Beachtung des Vergaberechts und ermächtigte den Ortsbürgermeister, nach Ausschreibung und Prüfung den Auftrag zu erteilen, sofern dieser unter 10.000,00 € netto liegt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bleibt. Ergebnis: Einstimmig.

Noch offen

  • Ausschreibung und Prüfung stehen noch aus.
  • Eine Auftragserteilung ist nur zulässig, wenn der Auftrag unter 10.000,00 € netto liegt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bleibt.
  • Der Ortsbürgermeister soll den Ortsgemeinderat in der nächsten Sitzung über eine vorgenommene Auftragserteilung informieren.

Ort der Leistung

Masburg, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Masburg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Förderung
50.000 € aus dem RZN-Programm
Finanzierung
50.000 € Fördermittel aus dem RZN-Programm, zusätzlich stehen 30.000 € im Haushalt zur Verfügung. Der Auftrag darf nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und unter 10.000,00 € netto erteilt werden.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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