Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- E-Kipper
- Für den städtischen Bauhof wird ein rein elektrisch angetriebener Kipper beschafft.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ermächtigung des Stadtbürgermeisters zur Auftragserteilung (erledigt)29.10.2026
- Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durch die ZVS ZUCKals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durch die Zentrale Vergabestelle (ZVS ZUCK). Der Stadtbürgermeister soll den Auftrag im Einvernehmen mit dem Ältestenrat erteilen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Ulmen möchte ihren Bauhof mit einem rein elektrisch angetriebenen E-Kipper ausstatten. Ziel sind ein Beitrag zum Klimaschutz und niedrigere Kosten. Der Kipper macht die Stadt unabhängig von Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, eigenen Strom aus PV-Dachanlagen zu erzeugen und für den E-Kipper zu verwenden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll den Stadtbürgermeister ermächtigen, im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Auftrag für die Beschaffung eines Elektrofahrzeuges zu erteilen. Zuvor führt die ZVS ZUCK eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durch.
Noch offen
- Der Stadtrat muss die Ermächtigung noch beschließen.
- Welcher Anbieter den Auftrag erhält, steht erst nach der Verhandlungsvergabe fest.
Ort der Leistung
Ulmen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Ulmen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 40.000 €, Haushaltsjahr 2026.
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 sind insgesamt 40.000 € für die Anschaffung eines E-Kippers eingeplant.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.