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BeschlossenStadt Esslingen am Neckar · Planung & Beratung · Sitzung am

Doppelhaus Am Hausweinberg in Esslingen am Neckar

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten auf bislang als Garten genutzten Flächen. Der Entwurf samt örtlichen Bauvorschriften wurde am 21.10.2026 einstimmig beschlossen, die öffentliche Auslegung und Beteiligung stehen noch aus.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Planungsrecht für ein Doppelhaus
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten. Der Entwurf und die Begründung beruhen auf dem Plan des Stadtplanungsamtes vom 18.08.2026.
Örtliche Bauvorschriften
Die Satzung über örtliche Bauvorschriften wurde als Entwurfsfassung beschlossen. Ihr räumlicher Geltungsbereich erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Bebauungsplanentwurf und örtliche Bauvorschriften einstimmig beschlossen (erledigt)21.10.2026
  2. Entwurf im Internet veröffentlichen und öffentlich auslegen sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicherals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, Internetveröffentlichung, öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das bislang als Garten genutzte Grundstück im Ortskern von Hegensberg soll bebaubar werden. Ziel ist zusätzlicher Wohnraum und eine moderate Bebauung im historischen, dörflich geprägten Bereich.

Der Geltungsbereich umfasst Flst. Nr. 186/1 und 186/2 sowie einen Teil von Flst.-Nr. 184/1. Er wurde westlich um den nördlichen Teil von Flst. 184/1 erweitert, die Erschließung erfolgt über Am Hausweinberg.

Der Ausschuss beschloss am 21.10.2026 einstimmig den Bebauungsplanentwurf samt örtlichen Bauvorschriften und die Fortführung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bebauungsplanentwurf samt Begründung und Satzung über örtliche Bauvorschriften wurde beschlossen, das Stadtplanungsamt soll den Entwurf veröffentlichen und auslegen und die öffentlichen Stellen beteiligen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB fortgeführt. Ergebnis: Einstimmig.

Noch offen

  • Der Planentwurf soll öffentlich ausgelegt und Behörden sowie sonstige Träger öffentlicher Belange sollen beteiligt werden.
  • Folgekosten und Kosten der Umsetzung entstehen erst bei Realisierung und dann beim jeweiligen Fachamt.

Ort der Leistung

Esslingen am Neckar, Baden-Württemberg

Markiert ist Esslingen am Neckar, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

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