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Im GesprächGemeinde Erkenbrechtsweiler · Energie & Umwelt · Sitzung am

Stromlieferung 2028 bis 2030 in Erkenbrechtsweiler

Alle Stromabnahmestellen der Gemeinde werden ab 01.01.2028 vertragsfrei. Die Verwaltung schlägt vor, den Strom für 2028 bis 2030 wieder über die gemeinsame Ausschreibung einer Tochtergesellschaft des Gemeindetags zu beschaffen. Der Gemeinderat sollte am 19.10.2026 auch die Stromqualität festlegen.

Nächster Schritt

Beauftragung der Dienstleistungsgesellschaft laut Beschlussvorschlag für die Sitzung am 19.10.2026

Ausführung

Lieferzeitraum 2028 bis 2030, feste Vertragslaufzeit von drei Jahren

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Stromlieferung für alle Abnahmestellen
Lieferzeitraum 01.01.2028, 00:00 Uhr bis 31.12.2030, 24:00 Uhr. Die Ausschreibung erfolgt auf Basis eines Auftrags mit fester Vertragslaufzeit von drei Jahren. Derzeit hat die Gemeinde 34 Abnahmestellen.
Stromqualität
Zur Wahl stehen 100 % Normalstrom oder 100 % Ökostrom, der Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote. Ökostrom ist auch nur für ausgewählte Abnahmestellen möglich.
Lose
Technische Lose für Sondervertrags-, Tarif-, Wärmestrom- und Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen sowie Lose für Ökostrom. Bei sehr großen Losen kann eine regionale Aufteilung erfolgen.
Strompreisbildung
Die Preise werden nicht zu einem Stichtag gebildet. Die Preisbildung erfolgt nach Zuschlag an mehreren Stichtagen, gegebenenfalls handelstäglich.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Teilnahme und Stromqualität standen im Gemeinderat auf der Tagesordnung (erledigt)19.10.2026
  2. Beauftragung der Dienstleistungsgesellschaft mit der Ausschreibungals Nächstesdanach
  3. Beginn des Lieferzeitraums01.01.2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Europaweite Ausschreibung nach der Vergabeverordnung über ein dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 und 23 VgV). Die Dienstleistungsgesellschaft des Gemeindetags führt das Verfahren im Auftrag der Gemeinde durch und erteilt den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinde hat an der Bündelausschreibung für 2025 bis 2027 teilgenommen. Deshalb werden alle Stromabnahmestellen ab 01.01.2028 vertragsfrei.

Die Verwaltung schlägt vor, wie in den Vorjahren wieder an der gemeinsamen Ausschreibung teilzunehmen. Der Gemeinderat sollte entscheiden, ob 100 % Normalstrom oder 100 % Ökostrom ausgeschrieben wird. Am 26.02.2024 hatte er mehrheitlich beschlossen, trotz Mehrkosten Ökostrom für alle Abnahmestellen auszuschreiben.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung sollte die Dienstleistungsgesellschaft mit der Ausschreibung der Stromlieferung beauftragen und ihr die Entscheidung über den Zuschlag übertragen. Der Gemeinderat sollte außerdem die Stromqualität festlegen.

Noch offen

  • Die Mehrkosten des Ökostroms aus der letzten Bündelausschreibung waren noch zu ermitteln und sollten in der Sitzung mitgeteilt werden.
  • Das Ergebnis der Sitzung am 19.10.2026 ist noch nicht veröffentlicht.

Ort der Leistung

Erkenbrechtsweiler, Baden-Württemberg

Markiert ist Erkenbrechtsweiler, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Einmaliges Teilnahmeentgelt für die Ausschreibung32,00 € je Abnahmestelle bei 34 Abnahmestellen, zuzüglich gesetzlicher MwSt1.088 €
Finanzierung
Wie in den Vorjahren übernimmt der Verband NEV für seine Mitglieder die Teilnahmebeiträge. Die Mehrkosten des Ökostroms aus der letzten Bündelausschreibung muss die Verwaltung noch ermitteln. Sie sollten dem Gemeinderat in der Sitzung mitgeteilt werden.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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