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BeschlossenStadt Esslingen · Bau & Handwerk · Sitzung am

Mülbergerstraße und Haltestellen Burg in Esslingen

Die Sanierungsplanung für die Mülbergerstraße zwischen Südhalde und Lenzhalde sowie für die stadtein- und stadtauswärtigen Haltestellen Burg wurde zur Kenntnis genommen. Der Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig die Ausschreibung und anschließende Vergabe der Tiefbauleistungen sowie die koordinierte Ausführung mit NetzeBW.

Ausschreibung

Ab Oktober 2026

Ausführung

Bauzeit ca. 3 Monate, Baubeginn ab Januar 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Fahrbahnsanierung
Vollständige Erneuerung des bituminösen Asphaltaufbaus auf rund 170 m Länge. Die Baustelle wird unter Vollsperrung ausgeführt.
Gehweg und Haltestellen
Der talseitige Gehweg wird in Pflasterbauweise erneuert, zur Entsiegelung. Beide Haltestellen Burg werden barrierefrei ausgebaut, der Aufstellbereich wird in Beton ausgeführt. Dazu kommt der barrierefreie Ausbau einer Fußgängerampel mit differenziertem Bordstein.
Straßenbeleuchtung
Die Straßenbeleuchtung wird mit LED-Köpfen modernisiert und eine Ringleitung hergestellt.
Leitungsarbeiten im Gehweg
Die Ausführung wird mit Leitungsarbeiten des Netzbetreibers im Gehwegbereich koordiniert.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Ausschuss für Bauen, Mobilität und Klimaschutz stimmt dem Baubeschluss zu, einstimmig bei einer Enthaltung (erledigt)30.09.2026
  2. Verwaltungsausschuss nimmt die Sanierungsplanung zur Kenntnis und stimmt der Ausschreibung und anschließenden Vergabe sowie den außerplanmäßigen Finanzierungen zu (erledigt)19.10.2026
  3. Beginn der Ausschreibung der Bauleistungenals NächstesOktober 2026
  4. Vergabe der BauleistungenNovember bis Dezember 2026
  5. Baubeginn, Bauzeit ca. 3 MonateJanuar 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ausschreibung und anschließende Vergabe der Tiefbauleistungen, koordiniert mit dem Netzbetreiber für die Ausführung der Leitungsarbeiten.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Mülbergerstraße ist eine wichtige Hauptverkehrsachse und Zubringerstraße in Esslingen am Neckar. Der betroffene Abschnitt hat laut Straßenzustandserfassung die Gesamtnote 4,0, das ist die Note mangelhaft. Das Tiefbauamt empfiehlt die Erneuerung, um den Sanierungsstau abzubauen.

Im Bereich der Haltestellen Burg ist der Gehweg derzeit nur 1,50 m breit. Er wird im Haltestellen- und Erschließungsbereich auf 2,00 m verbreitert, und beide Haltestellen werden barrierefrei ausgebaut.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Verwaltungsausschuss nahm die Sanierungsplanung zur Kenntnis und stimmte der Ausschreibung und anschließenden Vergabe der Tiefbauleistungen sowie der koordinierten Ausführung mit NetzeBW zu. Er stimmte außerdem einer außerplanmäßigen Auszahlung 2027 und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung 2026 von je 750.000 Euro zu. Ergebnis: Einstimmig.

Noch offen

  • Die Förderhöhe kann aktuell noch nicht beziffert werden.

Ort der Leistung

Esslingen am Neckar, Baden-Württemberg

Markiert ist Esslingen am Neckar, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten des Projektsbrutto, ca. 40.000 € davon für Unvorhergesehenes750.000 €
Baukosten Straßeca.440.000 €
Baukosten Beleuchtungca.130.000 €
Baukosten Bushaltestellenca.75.000 €
Nebenkosten inkl. Planungca.65.000 €
Förderung
Bundesfinanzhilfen nach dem LuKIFG, Höhe noch nicht beziffert
Finanzierung
Im Doppelhaushalt 2026/2027 sind für das Projekt keine Mittel eingeplant. Der Verwaltungsausschuss stimmte einer außerplanmäßigen Auszahlung 2027 und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung 2026 von je 750.000 Euro zu. Die Auszahlung 2027 wird durch Minderauszahlungen von 620.000 Euro bei Gemeindestraßen und 130.000 Euro bei Verkehrsausstattung Gemeindestraßen gedeckt, die Verpflichtungsermächtigung durch bestehende Verpflichtungsermächtigungen von 620.000 Euro bei Gemeindestraßen und 130.000 Euro bei Verkehrsausstattung Gemeindestraßen. Die Gesamtfinanzierung erfolgt unter Einbindung von Bundesfinanzhilfen nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz, die Förderhöhe steht noch nicht fest.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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