Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Fokusberatung „Kommunale Gebäude im Spannungsfeld der nachhaltigen Quartiersentwicklung“
- Die Beratung umfasst Handlungsoptionen zur Energieversorgung, Workshops, eine Maßnahmenliste und einen Fahrplan. Sie soll das Schulareal und angrenzende Flächen energetisch und städtebaulich qualifizieren.
- Fördermittelakquise
- Förderchancen von Bund und Land sollen systematisch gebündelt und abgerufen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage zur Entscheidung im Gemeinderat (erledigt)20.10.2026
- Entscheidung des Gemeinderates, Termin nicht genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beauftragung der Fokusberatung gemäß Angebot Nr. AG0274 vom 01.10.2026 vorgesehen, Fördermittelakquise durch systematisches Bündeln und Abrufen von Förderchancen des Bundes und des Landes.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Nach Variantenbetrachtungen beginnt die Gemeinde mit der konkreten Detail- und Nachnutzungsplanung für die Grundschule und das Schulareal. Wegen der erheblichen finanziellen Tragweite der Investitionen sollen Förderkanäle von Bund und Land gebündelt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll die Beauftragung des Büros CHRISTOPHERS Projekt- und Stadtentwicklung mit der Fokusberatung gemäß Angebot Nr. AG0274 vom 01.10.2026 in Höhe von 24.000,00 € brutto beschließen.
Noch offen
- Ergebnisse der Fokusberatung und die städtebauliche Wohnraum-Potenzialanalyse sollen in die „Strategie Altbach 2040“ einfließen.
Ort der Leistung
Altbach, Baden-Württemberg
Markiert ist Altbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Fokusberatungbrutto, 20.168,07 € netto | 24.000 € |
|---|
- Förderung
- 70 % Förderung, 16.800,00 € Zuschuss, Netto-Eigenanteil 7.200,00 €
- Finanzierung
- Für die Fokusberatung sind 70 % Förderung beziehungsweise 16.800,00 € Zuschuss gesichert. Der Netto-Eigenanteil der Gemeinde beträgt 7.200,00 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.