Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Vier Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Tiefgarage
- Geplant sind vier Mehrfamilienhäuser mit gemeinsamer Tiefgarage und insgesamt 117 Wohneinheiten.
- Geförderter Wohnraum
- Mindestens 15 % der Wohnfläche sollen als geförderter Wohnraum gesichert werden.
- Stellplätze
- Für 117 Wohneinheiten sind 150 Stellplätze vorgesehen, der errechnete Bedarf beträgt 126. In der Gesamtzahl enthalten sind öffentliche Besucherstellplätze entlang der Kirchheimer Straße.
- Öffentliche Stellplätze und Verkehrsflächen
- Der Vorhabenträger soll die dem Vorhaben zuzuordnenden öffentlichen Stellplätze und Verkehrsflächen auf eigene Kosten herstellen. Die hierfür erforderlichen Grundstücksflächen sollen unentgeltlich an die Stadt übertragen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan (erledigt)19.10.2021
- Bauantrag beim Landratsamt Esslingen eingereicht (erledigt)30.09.2026
- Stadt am Genehmigungsverfahren beteiligt (erledigt)08.10.2026
- Beratung im Gemeinderat über Zustimmung und Vertragseckpunkte (erledigt)20.10.2026
- Beratung im Gemeinderat am 20.10.2026, anschließend notarielle Beurkundung des städtebaulichen Vertrags undals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Bauantrag beim Landratsamt Esslingen, Zulassungsweg nach § 34 Abs. 3b BauGB mit Zustimmung der Stadt gemäß § 36a Abs. 1 BauGB. Die wesentlichen Eckpunkte sollen in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für den Bereich nördlich der Kirchheimer Straße fasste der Gemeinderat am 19.10.2021 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan. Ziel war eine geordnete und verdichtete Wohnbauentwicklung im Innenbereich.
Nach dem Rückzug eines bisherigen Vorhabenträgers soll das östliche Vorhaben unabhängig weitergeführt werden. Der Bauantrag wurde am 30.09.2026 beim Landratsamt Esslingen eingereicht, die Stadt wurde am 08.10.2026 am Genehmigungsverfahren beteiligt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Zulassung des Bauvorhabens nach § 34 Abs. 3b BauGB soll zugestimmt und die wesentlichen Eckpunkte des städtebaulichen Vertrags sollen gebilligt werden. Die Zustimmung ist an einen rechtswirksam notariell beurkundeten Vertrag einschließlich der erforderlichen Übereignungs- und Übertragungsregelungen gebunden.
Noch offen
- Der städtebauliche Vertrag muss rechtswirksam notariell beurkundet werden.
- Die abschließende baurechtliche Prüfung und Entscheidung über den Bauantrag obliegen dem Landratsamt Esslingen.
Ort der Leistung
Weilheim an der Teck, Baden-Württemberg
Markiert ist Weilheim an der Teck, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Infrastrukturkostenbeitragvom Vorhabenträger übernommen, Betrag nicht genannt | nicht beziffert |
|---|
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger übernimmt den vereinbarten Infrastrukturkostenbeitrag. Im Übrigen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.