Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Parkanlage Reutlinger Straße
- Die Parkanlage an der Reutlinger Straße wird ökologisch und gestalterisch aufgewertet. Vorgesehen sind neue Pflanzungen, zusätzliche Bäume, Sitzgelegenheiten und eine Pergola.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat sollte über die Teilnahme am Wettbewerb mit der Parkanlage entscheiden (erledigt)29.09.2026
- Bewerbungsfrist für das Förderjahr 2027 endet (erledigt)30.09.2026
- Förderjahr 2027, bei einer Förderzusage Bereitstellung des Eigenanteilsals Nächstes2027
Vergabeverfahren
Bewerbung im Wettbewerb „Landschaftspark Region Stuttgart 2027“ des Verbands Region Stuttgart
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Verband Region Stuttgart schreibt jährlich den Wettbewerb „Landschaftspark Region Stuttgart“ aus und kofinanziert damit kommunale Projekte. Die Bewerbungsfrist für das Förderjahr 2027 endet am 30.09.2026.
Die Projekte wurden vorab mit dem Verband abgestimmt, die Vorlage empfiehlt die Einreichung. Der Gemeinderat sollte am 29.09.2026 der Teilnahme zustimmen und den kommunalen Eigenanteil bereitstellen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte der Teilnahme am Wettbewerb „Landschaftspark Region Stuttgart 2027“ mit den Projekten Parkanlage Reutlinger Straße und Sportpark Aileswasen zustimmen. Der kommunale Eigenanteil soll in den Haushaltsjahren 2027 ff. bereitgestellt werden.
Noch offen
- Ob der Verband Region Stuttgart eine Förderzusage erteilt, ist offen.
- Bauausführung und Zeitpunkt nennt das Dokument nicht.
Ort der Leistung
Neckartailfingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Neckartailfingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Parkanlage Reutlinger Straße, Kostenschätzungbrutto, 225.564,50 € | 225.565 € |
|---|
- Förderung
- Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten durch den Verband Region Stuttgart, kein Anspruch auf die Höchstquote
- Finanzierung
- Der Verband Region Stuttgart kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten bezuschussen, einen Anspruch auf die Höchstquote gibt es nicht. Die Eigenmittel stellt die Gemeinde bei einer Förderzusage in den entsprechenden Haushaltsjahren bereit.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.