Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umbau der Haltestelle
- Die Busbucht soll angepasst und zu einer rund 20 m langen Haltestelle verlängert werden, die auch für einen 18 m langen Gelenkbus geeignet ist. Vorgesehen sind Niederflurbusborde mit 18 cm Anschlaghöhe, taktile Leitelemente mit Kontraststreifen und eine angepasste Fahrgastaufenthaltsfläche.
- Nebenarbeiten
- Anpassungen an Asphaltflächen und Entwässerung, eine Stützmauer mit Geländer sowie Markierungs- und Beschilderungsarbeiten. Das bestehende Buswartehäuschen bleibt erhalten. Die Asphaltschichten werden auf ca. 60 m Länge und ca. 0,5 bis 1,0 m Breite nachgeschnitten und angepasst.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat stimmt dem Umbau einstimmig zu und beauftragt die Verwaltung, Fördermittel zu beantragen (erledigt)29.09.2026
- Anmeldung zur Aufnahme in das LGVFG-Programm, danach der Zuwendungsantragals Nächstesdanach
- Die Haushaltsmittel sollen in das Jahr 2027 übertragen werden2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Bushaltestelle Leerwasen an der Wiesensteiger Straße (L 1200) soll barrierefrei umgebaut werden. Die Maßnahme steht auch im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebiets „Schießhütte“. Durch die Entwicklung des Baugebiets gewinnt die Haltestelle zusätzlich an Bedeutung.
Für den Umbau sollen Fördermittel nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) beantragt werden. Die Gemeinde muss die Maßnahme zunächst zur Aufnahme in das LGVFG-Programm anmelden. Danach ist der eigentliche Zuwendungsantrag zu stellen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat stimmte dem barrierefreien Umbau und der Verlängerung der Haltestelle entsprechend der vorliegenden Planung zu und beauftragte die Verwaltung, LGVFG-Fördermittel zu beantragen. Ergebnis: einstimmig, 11 Ja-Stimmen.
Noch offen
- Die Aufnahme in das LGVFG-Programm steht noch aus.
- Die endgültige Höhe der Förderung legt das Regierungspräsidium im Förderverfahren fest.
Ort der Leistung
Neidlingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Neidlingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtprojektkostenbrutto, einschließlich Planungskosten und Mehrwertsteuer | 155.824 € |
|---|---|
| Baukostennetto, Kostenschätzung Stand September 2026 | 113.865 € |
- Förderung
- LGVFG, derzeit rund 61.047 €
- Finanzierung
- Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt bereits enthalten und sollen ins Jahr 2027 übertragen werden. Nach derzeitiger Rechnung ist eine Landesförderung von rund 61.047 € möglich, festgesetzt wird sie vom Regierungspräsidium.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.