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Zur EntscheidungLandkreis Esslingen · Fahrzeuge & Kommunaltechnik · Sitzung am

Linienbündel ES01 Filder West in Neuhausen

Das bisherige Verkehrsangebot endet am 30.06.2028. Der Gemeinderat stimmte am 20.10.2026 der Neuvergabe des Linienbündels ES01 Filder West ab dem 01.07.2028 zu. Der Betrieb soll zwölf Jahre dauern, zunächst können Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftliche Anträge stellen, andernfalls folgt ein wettbewerbliches Vergabeverfahren.

Haushaltsansatz

12.390 €

geschätzt

Ausschreibung

Nach Ablauf der dreimonatigen Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, falls keine genehmigungsfähigen Anträge eingehen

Ausführung

12 Jahre ab 01.07.2028 bis 30.06.2040

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Linie 816 Bernhausen-Neuhausen-Ruit
Der Linienweg bleibt unverändert, zwischen Scharnhausen und Ruit soll eine Haltestelle neu eingerichtet werden. Die Linie verkehrt täglich im 60-Min-Takt. Nach Inbetriebnahme der S-Bahn-Verlängerung nach Neuhausen entfällt der Abschnitt Bernhausen-Neuhausen aus dem Basisangebot, die Linie endet dann am ZOB Neuhausen.
Schulbuslinie 816A Bernhausen Bahnhof-Waldorfschule Gutenhalde
Die Linie soll künftig auf einem einheitlichen Linienweg zwischen Bernhausen Bahnhof und Waldorfschule Gutenhalde verkehren. Das Fahrplanangebot wird ausgeweitet.
Linie 817 Bernhausen-Sielmingen-Neuhausen
Der Linienweg bleibt unverändert, nachfrageschwache Fahrten an Tagesrandlagen entfallen. Die Linie verkehrt montags bis freitags im 30-Min-Takt und wochenends im 60-Min-Takt.
Linienbündel ES01 Filder West
Die Verkehrsleistungen sollen für 12 Jahre vom 01.07.2028 bis 30.06.2040 erbracht werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Verwaltungs- und Finanzausschuss des Landkreises beschließt die Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt (erledigt)15.09.2026
  2. Gemeinderat stimmt der Neuvergabe zu (erledigt)20.10.2026
  3. Dreimonatige Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, anschließend gegebenenfalls wettbewerbliche Ausschreibungals Nächstesdanach
  4. Beginn des neuen Verkehrsangebots01.07.2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Nach der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt können Verkehrsunternehmen innerhalb von drei Monaten eigenwirtschaftliche Anträge stellen. Gehen keine genehmigungsfähigen Anträge ein, wird die Leistung wettbewerblich ausgeschrieben.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Linienbündel ES01 Filder West wird derzeit eigenwirtschaftlich betrieben. Das bestehende Verkehrsangebot endet zum 30.06.2028. In Neuhausen gehören die Buslinien 816 und 817 sowie die Schulbuslinie 816A dazu.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Landkreises Esslingen beschloss am 15.09.2026 die Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt. Der Gemeinderat stimmte am 20.10.2026 einstimmig der Neuvergabe ab dem 01.07.2028 zu.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat stimmt der Neuvergabe des Linienbündels ES01 (Filder West) ab dem 01.07.2028 zu und nimmt die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 12.390 € pro Jahr zur Kenntnis. Die Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2028 in den Haushalt aufzunehmen. Ergebnis: Einstimmig beschlossen.

Noch offen

  • Ob eigenwirtschaftliche Anträge eingehen, zeigt sich erst nach Ablauf der dreimonatigen Frist.
  • Ob der Abschnitt Bernhausen-Neuhausen nach Inbetriebnahme der S-Bahn weiter gewünscht wird.

Ort der Leistung

Neuhausen auf den Fildern, Baden-Württemberg

Markiert ist Neuhausen auf den Fildern, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Kosten laut Dokument
Zubestellung Linie 817, Mehrkosten pro Jahrrund52.084 €
Abmangel nach Mehrerlösen, pro Jahrrund49.560 €
Anteil Neuhausen am Abmangel, pro Jahrjeweils 12.390,00 € für Neuhausen und Filderstadt12.390 €
Weiterführung Abschnitt Bernhausen-Neuhausen nach Inbetriebnahme der S-Bahn, Anteil Neuhausen pro JahrFalls der Abschnitt weiter gewünscht ist138.719 €
Weiterführung Abschnitt Bernhausen-Neuhausen nach Inbetriebnahme der S-Bahn, Anteil Filderstadt pro JahrFalls der Abschnitt weiter gewünscht ist118.168 €
Finanzierung
Der Abmangel wird je zur Hälfte vom Landkreis Esslingen und von Filderstadt und Neuhausen mitfinanziert. Auf Neuhausen und Filderstadt entfallen jeweils 12.390,00 € pro Jahr. Die Mittel sollen ab dem Haushaltsjahr 2028 in den Haushalt aufgenommen werden.

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