Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Pikoparks
- Auf den Flurstücken 89/2, 89/1 und 89/3 an der Unterboihinger Straße 12 und 14 sowie 37/4 und 37/3 an der Nürtinger Straße 2 und 2/1 sollen kleine, naturnah gestaltete Parks entstehen. Heimische Pflanzen und Strukturen sollen die Artenvielfalt fördern und Aufenthalts- und Begegnungsorte schaffen.
- Landschaftsplanung
- Zunächst sind die Leistungsphasen 1 bis 3 vorgesehen. Weitere Leistungsphasen sollen nach Beschluss der Entwurfsplanung beauftragt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Finanzierung und Abrechnung der Maßnahme im Gemeindehaushalt vorgesehenals Nächstes2027
- Mögliche Verschiebung der Umsetzung bei erfolgreicher KfW-Förderung2028/2029
Vergabeverfahren
Zwei Ingenieurbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert, zwei Angebote gingen fristgerecht ein und wurden anhand der Preisbildungsparameter der HOAI 2021 bewertet. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Flächen liegen brach, sind im Gemeindebesitz und wurden nach dem Abriss der Bebauung verfüllt. Sie sollen im Rahmen der beschlossenen städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern II, Erweiterung“ als öffentlich nutzbare Gemeinbedarfsflächen entwickelt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Zuschlag für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 soll an den Freien Landschaftsarchitekten Philipp Treuchtlinger aus Oberboihingen gehen.
Noch offen
- Die KfW-Förderung ist nicht garantiert, Mittel können ausgeschöpft werden, und eine Fortführung des Programms 2027 ist nicht gesichert.
- Die Entscheidung über den vorgeschlagenen Zuschlag ist nicht belegt.
- Weitere Leistungsphasen stehen unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Entwurfsplanung.
Ort der Leistung
Oberboihingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Oberboihingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Angebot Philipp Treuchtlinger für Leistungsphasen 1 bis 3brutto | 21.099 € |
|---|---|
| Zweites Angebotbrutto | 22.159 € |
- Förderung
- Zuschuss über KfW 444 beantragt: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen 80 Prozent, alternativ vorsorglich zur Förderung im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme angemeldet.
- Finanzierung
- Mittel für die Maßnahme sind im Gemeindehaushalt 2027 vorgesehen. Für die Pikoparks soll ein Zuschuss über KfW 444 beantragt werden: 50 Prozent der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen 80 Prozent. Vorsorglich wurde die Maßnahme auch zur Förderung im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme angemeldet.
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