Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Generalsanierung der Steige
- Sanierung der Oberböhringer Steige. Verglichen wurden die einfache und die doppelte Oberflächenbehandlung, favorisiert wurde die doppelte. Dazu kommt eine Hangsicherung an der Böschung im Bereich der Zufahrt der alten Steige.
- Entwässerungsarbeiten
- Die Ableitung des Oberflächenwassers wird verbessert. Der Vorlage liegen eine Planung und eine aktuelle Kostenübersicht bei.
- Mengen laut Kostenschätzung
- Für die doppelte Oberflächenbehandlung sind unter anderem 20 m³ Natursteinblocksatz, 30 m Drainage, 15 Aufsätze von Straßeneinläufen zum Anpassen, 100 m Sanierung von Halbschalen, Randsteinen und Rinnenstein sowie 40 t Asphalttragschicht angesetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Alternativen mit Kosten werden vorgestellt, der Gemeinderat verfolgt zwei Varianten der Oberflächenbehandlung weiter (erledigt)Mai 2026
- Kostenschätzung für sechs Varianten liegt mit Stand Juli 2026 vor (erledigt)Juli 2026
- Die Vorlage zu Finanzierung und beschränkter Ausschreibung stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)24.09.2026
- Beschränkte Ausschreibung der Generalsanierungals Nächstes2026
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb für die Generalsanierung mit Entwässerungsarbeiten. Ein Büro soll die Abwicklung der Baumaßnahme nach einem beiliegenden Honorarangebot übernehmen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Mai 2026 wurden mehrere Alternativen mit Kosten zur Sanierung der Oberböhringer Steige vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss, die einfache und die doppelte Oberflächenbehandlung weiterzuverfolgen. Favorisiert wurde die doppelte.
Nach einer Begehung zur Entwässerung müssen laut Vorlage im Bereich der Zufahrt der alten Steige Hangsicherungsmaßnahmen an der Böschung gebaut werden. Außerdem soll die Ableitung des Oberflächenwassers verbessert werden.
Die Verwaltung empfiehlt, die Maßnahme noch 2026 auszuschreiben, weil sich der Tiefbau derzeit positiv entwickelt. Sie schlägt vor, die Maßnahme aus LuKIFG-Mitteln zu finanzieren. Der Gemeinderat hatte beschlossen, diese Mittel vorrangig für Infrastruktur zu nutzen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Vorlage schlägt dem Gemeinderat vor, die Finanzierung aus LuKIFG-Mitteln, die Anmeldung der Maßnahme und die beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb zu beschließen. Außerdem soll ein Büro die Abwicklung der Baumaßnahme übernehmen.
Noch offen
- Ob der Gemeinderat die Finanzierung aus LuKIFG-Mitteln und die beschränkte Ausschreibung beschlossen hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
- Welche der beiden Varianten ausgeführt wird, nennt die Vorlage nicht. Favorisiert wurde die doppelte Oberflächenbehandlung.
Ort der Leistung
Bad Überkingen, Baden-Württemberg
Markiert ist Bad Überkingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten bei doppelter Oberflächenbehandlung (favorisiert)brutto, 196.000 € netto, Kostenschätzung Stand Juli 2026, mit 15 % Planung und Bauleitung | 232.000 € |
|---|---|
| Einfache Oberflächenbehandlung zum Vergleichbrutto, 133.000 € netto | 157.000 € |
- Finanzierung
- Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme aus Mitteln des LuKIFG zu finanzieren. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsplan eingestellt. Die Höhe der Mittel nennt die Vorlage im Text nicht, die Kosten stehen in der Kostenschätzung.
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