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BeschlossenGemeinde Deggingen · Energie & Umwelt · Sitzung am

Neuvergabe der Stromkonzession in Deggingen

Der Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde Deggingen läuft am 29.05.2029 aus. Die Vorlage für den Gemeinderat am 17.09.2026 sieht vor, das Verfahren zu eröffnen und das Vertragsende im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Ab der Veröffentlichung haben interessierte Unternehmen drei Monate Zeit, ihr Interesse einzureichen.

Ausschreibung

Bekanntmachung zeitnah, Verfahren spätestens 2027

Ausführung

Laufzeit des neuen Vertrags höchstens 20 Jahre

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Stromkonzession
Neuer Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom. Die Laufzeit beträgt höchstens 20 Jahre.
Netzdaten für Bewerber
Daten nach § 46a EnWG zur technischen und wirtschaftlichen Situation des örtlichen Netzes können bei der Gemeinde angefordert werden. Vorher ist eine Vertraulichkeitsvereinbarung der Gemeinde zu unterzeichnen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Eröffnung des Verfahrens stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats (erledigt)17.09.2026
  2. Bekanntmachung des Vertragsendes im Bundesanzeiger, anschließend drei Monate Frist für Interessenbekundungenals Nächstesdanach
  3. Spätester Zeitpunkt, um das Konzessionsvergabeverfahren zu eröffnen2027
  4. Der bestehende Stromkonzessionsvertrag läuft aus29.05.2029
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Gemeinde macht das Vertragsende im Bundesanzeiger bekannt. Interessierte Unternehmen reichen ihr Interesse innerhalb von drei Monaten ab der Veröffentlichung schriftlich und auf Deutsch bei der Gemeinde ein. Melden sich mehrere Unternehmen, informiert die Gemeinde alle fristgerecht interessierten über den Ablauf und die Auswahlkriterien.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Stromkonzessionsvertrag der Gemeinde Deggingen mit dem bisherigen Betreiber läuft am 29.05.2029 aus. Der Vertrag erlaubt dem Betreiber, im Gemeindegebiet Leitungen für die Stromversorgung zu bauen und zu betreiben.

Nach § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde das Vertragsende spätestens 2 Jahre vor dem Auslaufen im Bundesanzeiger bekannt machen. Damit beginnt das Neukonzessionierungsverfahren, zunächst mit der Abfrage von Interessenbekundungen. Die Gemeinde muss das Verfahren spätestens im Jahr 2027 eröffnen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Beschlussvorschlag lautet, der Eröffnung des Verfahrens zuzustimmen. Zugleich soll eine Bekanntmachung des Vertragsendes im Bundesanzeiger veranlasst werden.

Noch offen

  • Ob der Gemeinderat am 17.09.2026 der Eröffnung zugestimmt hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.
  • Die Auswahlkriterien nennt die Vorlage noch nicht. Die Gemeinde informiert die Interessenten darüber, wenn sich mehrere Unternehmen melden.

Ort der Leistung

Deggingen, Baden-Württemberg

Markiert ist Deggingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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