Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Stahlkonstruktion mit Glasdach
- Das Vordach mit einer Abmessung von ca. 11,00 x 4,30 m wird als Stahlkonstruktion mit Glasdach ausgeführt. Zur Absturzsicherung wird ein Geländer auf die L-Steine angebracht.
- Mauer und Pflasterung
- Die Höhendifferenz zwischen asphaltiertem Zugang im Osten und der Besucherebene vor der Halle wird mit einer L-Stein-Mauer abgefangen. Der Bereich wird aufgefüllt und gepflastert.
- Barrierefreier Zugang
- Der Zugang über das westliche Feld wird barrierefrei ausgeführt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haushaltsplanberatungen: Vordacherweiterung wird im Jahr 2026 geplant (erledigt)24.02.2026
- Ausschuss für Technik und Umwelt entscheidet über die Planung für das Vordachals Nächstes03.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Unter dem bestehenden Vordach der Aussegnungshalle Ebersbach-Weiler ist bestuhlt nur Platz für 15 bis max. 20 Personen. Bei größeren Trauergesellschaften stehen weitere Trauergäste bei Regen im Freien.
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen im Gemeinderat am 24.02.2026 wurde beschlossen, dass im Jahre 2026 eine Vordacherweiterung durch die Stadtverwaltung in Abstimmung mit dem Ortsvorsteher geplant wird. Der Ortschaftsrat Weiler wird gemäß § 70 Gemeindeordnung angehört.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Planung für die Erstellung eines Vordaches an die Aussegnungshalle Weiler soll zugestimmt werden.
Noch offen
- Ein Ausführungstermin und eine Ausschreibung sind im Dokument nicht genannt.
- Die Zustimmung zur Planung steht noch aus.
Ort der Leistung
Ebersbach an der Fils, Baden-Württemberg
Markiert ist Ebersbach an der Fils, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Haushaltsansatz: 80.000 €, Haushaltsjahr 2026.
- Finanzierung
- Für die Maßnahmen sind Mittel in Höhe von 80.000 € im Haushalt eingestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.