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BeschlossenStadt Geislingen an der Steige · Bau & Handwerk · Sitzung am

Tälesbahnradweg 4. Bauabschnitt in Geislingen an der Steige

Der letzte, rund 850 m lange Abschnitt des Radwegs auf der Tälesbahntrasse bis zum Hauptbahnhof soll gebaut werden. Der Baubeschluss für den 4. Bauabschnitt stand am 07.10.2026 auf der Tagesordnung. Die Bauleistungen sollen im November 2026 vergeben werden, der Baubeginn ist ab März 2027 vorgesehen.

Kostenschätzung

957.500 €

im Dokument beziffert

Ausschreibung

Vergabe im November 2026, LGVFG-Frist 01.12.2026

Ausführung

Baubeginn März 2027, Bauende September 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Radwegbau
Neuanlage des rund 850 m langen letzten Teilstücks, 2,50 m breit mit beidseitigem Bankett bzw. Schutzstreifen von jeweils 0,50 m. Bereichsweise sind ein 1,0 m hoher Zaun oder eine 1,30 m hohe Absturzsicherung vorgesehen.
Parkplatz am Busbahnhof
Der Parkplatz am Zentralen Omnibusbahnhof muss nach Süden in Richtung Busfahrbahn verschoben werden.
Arbeiten neben der Bahnstrecke
Die Arbeiten werden in fünf Bereichen ausgeführt. Im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs sind Sperrungen der bahnseitigen Haltestellen vorgesehen. Während der Bauzeit ist eine zeitweise Begleitung durch einen Bauüberwacher Bahn und eine Sicherungsaufsichtskraft nötig.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Gemeinderat: Planung, Baubeschluss und Ermächtigung zur Vergabe standen auf der Tagesordnung (erledigt)07.10.2026
  2. Vergabe der Bauleistungen, danach Bekanntgabe im nächsten Gemeinderatals NächstesNovember 2026
  3. Der Baubereich muss bis dahin freigemacht sein28.02.2027
  4. BaubeginnMärz 2027
  5. BauendeSeptember 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Verwaltung soll ermächtigt werden, die Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben, sobald die Förderzusagen vorliegen, die Vergabesumme innerhalb der Kostenberechnung liegt und die Finanzierung gesichert ist. Planung und Ausschreibungsunterlagen liegen bei einem schon beauftragten Ingenieurbüro.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der bisherige Ausbau des Radwegs auf der Tälesbahntrasse endet dort, wo 2019 der Anschluss an die Heidenheimer Straße entstand. Der letzte Abschnitt bis zum Hauptbahnhof konnte damals nicht gebaut werden, weil die Deutsche Bahn die Fläche für ein Abstellgleis reserviert hatte. Inzwischen hat sich die Planung der Bahn geändert, die Trasse ist wieder freigegeben.

Die Planung sieht einen Geh- und Radweg mit 2,50 m Breite vor, der teilweise dicht an der Bahnstrecke verläuft. Für zwei Teilabschnitte sollen Betriebs- und Bauanweisungen (Betra) beantragt werden. Die LGVFG-Förderung liegt vor, die Bauvergabe muss bis zum 01.12.2026 erfolgen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Vorlage schlägt vor, der Planung zuzustimmen, den Baubeschluss für den 4. Bauabschnitt zu fassen und die Verwaltung zur Ausschreibung und Vergabe zu ermächtigen.

Noch offen

  • Die Zusage der Förderung über die Kommunalrichtlinie lag laut Vorlage noch nicht vor.
  • Die genauen Auflagen der Bahn stehen erst in der Betriebs- und Bauanweisung fest.
  • Im schlechtesten Fall wird der letzte Abschnitt am Busbahnhof nicht genehmigt. Dann würde nur bis zur Zufahrt zum Stellwerk gebaut.

Ort der Leistung

Geislingen an der Steige, Baden-Württemberg

Markiert ist Geislingen an der Steige, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten des Vorhabensbrutto, bei Mehrkosten der Bahn im schlechtesten Fall bis 997.500 €957.500 €
Baukosten TiefbauKostenberechnung vom 13.03.2025, brutto748.000 €
Planung und Bauleitungbrutto99.000 €
Förderung
LGVFG, Kommunalrichtlinie, Region Stuttgart
Finanzierung
Die Stadt trägt laut Vorlage einen Eigenanteil von 282.090,11 €, bei Mehrkosten der Bahn im schlechtesten Fall 322.090,11 €. Gefördert wird mit 492.607,89 € aus dem LGVFG und 45.000,00 € von der Region Stuttgart. Aus der Kommunalrichtlinie werden voraussichtlich 137.802,00 € erwartet, die Zusage lag zuletzt noch nicht vor.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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