Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kommunale Wärmeplanung
- Untersucht wurden der aktuelle Wärmebedarf und die bestehende Wärmeversorgungsstruktur in den Gemeindegebieten. Analysiert wurden Potenziale erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme sowie mögliche Versorgungsoptionen.
- Zielszenario und Maßnahmen
- Die Ergebnisse bilden die Grundlage für ein Zielszenario, etwa Eignungsgebiete für Wärmenetze, und mögliche Maßnahmen zur schrittweisen Weiterentwicklung der Wärmeversorgung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss zur gemeinsamen Erstellung der kommunalen Wärmeplanung (erledigt)Ende 2023
- Vorstellung der Ergebnisse im Gemeinderat (erledigt)19.10.2026
- Vorstellung der Ergebnisse am 19.10.2026, Veröffentlichung des Abschlussberichts nach Vorstellung in allen dreials NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Ende 2023 beschlossen Schlierbach, Uhingen und Albershausen, gemeinsam eine kommunale Wärmeplanung erstellen zu lassen. Nach einem Förderantrag beim Land Baden-Württemberg und der Förderzusage begannen die Arbeiten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur kommunalen Wärmeplanung zur Kenntnis.
Noch offen
- Der Abschlussbericht wird nach Vorstellung in den Gremien aller drei beteiligten Gemeinden veröffentlicht.
Ort der Leistung
Schlierbach, Baden-Württemberg
Markiert ist Schlierbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten für alle drei Gemeindenbrutto | 145.627 € |
|---|---|
| Anteil Gemeinde Schlierbach | 25.038 € |
| Förderung für Schlierbach | 13.119 € |
| Verbleibender Betrag für Schlierbach nach Förderungbrutto | 11.919 € |
- Förderung
- Förderung für Schlierbach: 13.118,51 Euro
- Finanzierung
- Förderung über das Programm „freiwillige kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“. Haushaltsmittel wurden 2024 bis 2026 bereitgestellt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.