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BeschlossenGemeinde Kuchen · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Kommunale Wärmeplanung in Kuchen

Kuchen muss die kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 erstellen. Die Eignungsprüfung nach § 14 WPG liegt vor. Der Gemeinderat hat am 12.10.2026 beschlossen, die weitere Wärmeplanung auf dieser Grundlage auszuschreiben. Vorher liegen die Unterlagen 30 Tage öffentlich aus.

Ausschreibung

Nach der öffentlichen Auslegung der Unterlagen und der Einarbeitung der Anmerkungen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Kommunale Wärmeplanung
Ausgeschrieben wird die weitere gesamte Wärmeplanung auf Grundlage der Eignungsprüfung. Vorher liegen die Unterlagen 30 Tage öffentlich aus, und die Anmerkungen werden in die Teilgebietskarte eingearbeitet.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Der Gemeinderat wurde über den Stand der Wärmeplanung und die Eignungsprüfung informiert (erledigt)29.06.2026
  2. Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Eignungsprüfung zur Kenntnis und beschließt die Ausschreibung der weiteren Wärmeplanung (erledigt)12.10.2026
  3. Die Unterlagen liegen 30 Tage öffentlich aus, die Anmerkungen werden in die Teilgebietskarte eingearbeitetals Nächstesdanach
  4. Ausschreibung der weiteren gesamten Wärmeplanungdanach
  5. Frist zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung30.06.2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ausschreibung. Verfahrensart, Wertung und Lose nennt die Vorlage nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinde Kuchen muss bis zum Ablauf des 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Gemeinden mit 100.000 Einwohnern oder weniger sind dazu verpflichtet. Um den Umfang der Ausschreibung und mögliche Vereinfachungen zu klären, ließ die Gemeinde eine Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) durchführen. Sie wurde für rd. 2.700 € beauftragt.

Die Eignungsprüfung teilt das Gemeindegebiet in Teilgebiete und prüft jedes einzeln. Eignet sich ein Teilgebiet mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz, kann dort verkürzt geplant werden. Für alle übrigen Teilgebiete gilt das normale Wärmeplanungsverfahren. Beteiligt waren Netzbetreiber, Schornsteinfeger und größere örtliche Unternehmen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat hat die Ergebnisse der Eignungsprüfung zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, die weitere kommunale Wärmeplanung auf dieser Grundlage auszuschreiben. Ergebnis: 12 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen.

Noch offen

  • Verfahrensart und Umfang der Ausschreibung nennt die Vorlage nicht.

Ort der Leistung

Kuchen, Baden-Württemberg

Markiert ist Kuchen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Pauschale Teilzahlungen in den Jahren 2025 bis 2030 (Konnexitätszahlungen) stellen nach der Vorlage ausreichend Mittel bereit. Die Durchführung ist vollfinanziert und in der mittelfristigen Finanzplanung 2025 bis 2029 berücksichtigt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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