Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bushaltestellen
- 3 unabhängig voneinander anfahrbare Bushaltepunkte, 2 davon mit Wartehäuschen. Alle sind barrierefrei und für Solo- und Gelenkbusse anfahrbar.
- Parken und Taxi
- 36 P+R-Parkplätze, 2 Taxistände, 2 neue Parkplätze für mobil eingeschränkte Personen und zusätzliche Kurzzeitparkplätze für Bäckerei und Metzgerei.
- Wege und Wendeschleifen
- 2 Wendeschleifen für den Busverkehr sowie Querungsstellen und Fußgängerüberwege.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat, Tagesordnungspunkt zum Planentwurf und zum Baubeschluss (erledigt)22.10.2026
- Antragskonkretisierung in der zweiten Stufe des LGVFG-Förderverfahrens (erledigt)30.10.2026
- Bauliche Umsetzung der Umgestaltungals Nächstes2027
Vergabeverfahren
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Tiefbauarbeiten auszuschreiben. Verfahrensart und Lose nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Rübenverladegelände soll überbaut werden, dadurch fallen Parkplätze und eine Durchfahrt weg. Seit dem 01.01.2026 fährt eine dritte Buslinie, die eine weitere Haltestelle braucht. Ein Ingenieurbüro hat den Bahnhofsvorplatz unter diesen Voraussetzungen überplant.
Als idealer Zeitraum für die Bauarbeiten gilt das Jahr 2027, solange die P+R-Parkplätze auf dem Rübenverladegelände noch zur Verfügung stehen. Das Gelände stünde auch als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll dem Planentwurf zustimmen und den Baubeschluss fassen. Die Verwaltung soll den Förderantrag stellen und die Tiefbauarbeiten ausschreiben.
Noch offen
- Die Förderung ist vorläufig. Die Antragskonkretisierung ist bis 30.10. einzureichen.
- Ein förderunschädlicher vorzeitiger Baubeginn nach Antragstellung ist in Betracht zu ziehen.
Ort der Leistung
Schwaigern, Baden-Württemberg
Markiert ist Schwaigern, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Umgestaltung Bahnhofsvorplatzca., vorläufig, laut Vorlage | 889.400 € |
|---|
- Förderung
- LGVFG-ÖPNV, vorläufige Zuwendung von ca. 667.000 € (rund 75 %)
- Finanzierung
- Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2025/2026 nicht veranschlagt. Sie soll im Haushaltsplan 2027/2028 eingeplant werden, die Bewirtschaftung der Mittel wird im Vorgriff genehmigt. Die vorläufige Zuwendung nach dem LGVFG-ÖPNV beträgt 667.046,40 €, rund 75 %.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.