Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Trinkwasserbrunnen
- Kostenfreier, öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen im Stadtzentrum. Bevorzugt sind der Marktplatz oder der unmittelbare Einzugsbereich des Zentrums.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Technischer Ausschuss berät den Beschlussantrag öffentlich vor (erledigt)18.08.2026
- Stadtrat beschließt Prüfung und Errichtung des Trinkwasserbrunnens (erledigt)27.08.2026
- Prüfung des Standorts und Fördermittelantragals Nächstesdanach
- Anschaffungskosten und Fördermittel sind im Haushaltsplan 2027 eingeplant2027
- Errichtung des Trinkwasserbrunnens, vorbehaltlich der Förderzusagedanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
In Böhlen soll ein kostenfreier, öffentlich zugänglicher Trinkwasserbrunnen im Stadtzentrum entstehen. Der Stadtrat hat am 27.08.2026 die Verwaltung beauftragt, die Prüfung und Errichtung vorzunehmen.
In der Aussprache wurden häufige Hitzeperioden als Grund genannt. Der genaue Aufstellungsort ist noch nicht festgelegt, entscheidend sind Anschlussmöglichkeiten, Erreichbarkeit, Personenströme und die Förderbedingungen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung wird mit der Prüfung und Errichtung eines kostenfreien, öffentlich zugänglichen Trinkwasserbrunnens im Stadtzentrum beauftragt, vorbehaltlich der Zusage der Fördermittel. Ergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.
Noch offen
- Der Standort im Stadtzentrum ist noch nicht festgelegt.
- Die Fördermittel sind noch zu beantragen und nicht zugesagt.
Ort der Leistung
Böhlen, Sachsen
Markiert ist Böhlen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Anschaffung des Trinkwasserbrunnensca., laut Beschlussvorlage | 25.000 € |
|---|---|
| Unterhaltung des Trinkwasserbrunnensvoraussichtlich je Jahr | 3.000 € |
- Förderung
- Fördermittel von 20.000 € im Haushaltsplan 2027 eingeplant, noch zu beantragen
- Finanzierung
- Die Anschaffungskosten werden im Haushaltsplan 2027 eingeplant. Als Einnahme sind dort Fördermittel von 20.000 € vorgesehen. Sie müssen noch beantragt werden, die Errichtung erfolgt vorbehaltlich der Zusage.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.