Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Einzelhandels- und Gewerbestandort
- Vorgesehen sind ein Vollsortimenter mit 2.000 m² Verkaufsfläche, ein Lebensmitteldiscounter mit 1.260 m² Verkaufsfläche und ein Drogeriemarkt mit 695 m² Verkaufsfläche.
- Planungsleistungen und Fachgutachten
- Der Erschließungsträger trägt bereits angefallene und zukünftige Planungskosten sowie die Kosten des Planungsverfahrens und aller erforderlichen Fachgutachten. Verwaltungsinterne Sach- und Personalkosten sind ausgenommen.
- Planstraßen A und B
- Beide Planstraßen haben eine Grundstücksbreite von 10 m, eine Fahrbahnbreite von 7,50 m und einen Fußweg von 2,50 m, vorgesehen ist die Belastungsklasse Bk 1,8 RStO.
- Planstraße C, Stellplätze und Verkehrsgrün
- Planstraße C ist teilweise als Fuß- und Radweg mit ca. 2,00 m Breite vorgesehen. Der Erschließungsträger stellt außerdem die Stellplatzfläche M7 befestigt und geschottert sowie die grünordnerischen Maßnahmen her.
- Entwässerung, Leitungen, Beleuchtung und Beschilderung
- Vorgesehen sind Verkehrsbeschilderung, Straßenentwässerung mit Straßenabläufen, Abwasser- und Trinkwasserleitungen sowie LED-Straßenbeleuchtung. Niederschlagswasser soll in das Versickerungsbecken auf Flurstück 829/11 der Gemarkung Zwenkau geleitet werden, das Entsorgungskonzept setzt der Erschließungsträger auf eigene Kosten um.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen (erledigt)19.05.2022
- Änderung des Geltungsbereichs beschlossen und Entwurf gebilligt, förmliche Beteiligung beschlossen (erledigt)21.05.2026
- Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)08.06.2026 bis 10.07.2026
- Vorberatung im Hauptausschuss (erledigt)06.10.2026
- Stadtratssitzung zu städtebaulichem Vertrag und Abwägungsbeschluss, Ergebnis nicht belegt (erledigt)22.10.2026
- Beabsichtigte Fertigstellung der Erschließungsanlagenals NächstesEnde 2027
- Spätester Fertigstellungstermin der Erschließungsanlagen, sofern nicht zuvor ein Gebäude genutzt wird31. Dezember 2029
Vergabeverfahren
Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB, der Erschließungsträger übernimmt die Erschließungsanlagen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. Eine Vergabeart oder Losaufteilung ist nicht genannt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Erschließungsträger plant südlich der Bahnhofstraße einen Einzelhandels- und Gewerbestandort. Das Plangebiet umfasst ca. 3,78 ha in den Gemarkungen Zwenkau und Kotzschbar.
Die Stadt verfolgt seit vielen Jahren ein Nahversorgungszentrum nahe der Innenstadt. Im Bebauungsplan sind ein Vollsortimenter, ein Lebensmitteldiscounter und ein Drogeriemarkt vorgesehen, das Bebauungsplanverfahren läuft.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat sollte dem städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zustimmen und zum Abschluss ermächtigen. Außerdem sollte er die Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen beschließen.
Noch offen
- Für die Errichtung des Notüberlaufs ist noch der Erwerb von Flächen von der LMBV erforderlich.
- Die Abwägungsergebnisse sollen den Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Stellungnehmenden mitgeteilt werden.
- Die Vertragsanlagen sollten bis zur Beschlussfassung nachgereicht werden.
Ort der Leistung
Zwenkau, Sachsen
Markiert ist Zwenkau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Folgekosten für Pflege öffentlicher Verkehrsflächen | 23.863 € |
|---|---|
| Grundstückserwerb für den NotüberlaufHöchstbetrag zuzüglich Nebenkosten | 10.000 € |
- Finanzierung
- Der Erschließungsträger trägt die Planungs- und Erschließungskosten, verwaltungsinterne Sach- und Personalkosten sind ausgenommen.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.