TendiGo
BeschlossenStadt Naunhof · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Sport- und Vereinsgebäude am Schloßturnplatz in Naunhof

Der Bedarf ergibt sich aus der Belegung der Sportanlagen und der künftig geplanten Nutzung des Schloßturnplatzes. Der Stadtrat hat den Bebauungsplan für ein Sport- und Vereinsgebäude am Schloßturnplatz als Satzung beschlossen, vor Bau- oder Erschließungsarbeiten sind archäologische Grabungen und die Freigabe des Landesamtes für Archäologie erforderlich.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Bebauungsplan
Der Bebauungsplan umfasst ein Plangebiet von ca. 0,45 ha am Schloßturnplatz in Naunhof. Er schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sport- und Vereinsgebäude für den Sportverein BSC Victoria Naunhof e.V.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Öffentliche Auslegung des Entwurfs und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (erledigt)14.04.2026 bis 19.05.2026
  2. Beschluss des Bebauungsplans als Satzung (erledigt)29.10.2026
  3. Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, anschließend tritt der Bebauungsplan in Kraft.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bedarf ergibt sich aus den aktuellen Belegungsplänen der Sportanlagen und der künftig geplanten weiteren Nutzung des Schloßturnplatzes. Das Vorhaben soll die Möglichkeiten für verschiedene Sportangebote sowie den Schulsport verbessern und den Bestand ergänzen und modernisieren.

Der Entwurf lag vom 14.04.2026 bis 19.05.2026 öffentlich aus, parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Stadtrat beschloss die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß Abwägungsprotokoll mit Stand 16.10.2026. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan in der Fassung Oktober 2026 als Satzung und billigt die Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Ergebnis: Beschlossen am 29.10.2026..

Noch offen

  • Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses, erst mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
  • Vor Beginn von Bau- oder Erschließungsarbeiten sind archäologische Grabungen erforderlich, notwendig ist eine Freigabe des Landesamtes für Archäologie.

Ort der Leistung

Naunhof, Sachsen

Markiert ist Naunhof, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Das Dokument nennt keine Kosten.

Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren

In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

Bereit für die nächsten Ausschreibungen im Landkreis Leipzig?

Starten Sie kostenlos oder lassen Sie sich TendiGo in einer kurzen Demo zeigen: frühe Signale aus den Ratsprotokollen und laufende Ausschreibungen aus über 800 Vergabequellen an einem Ort.

806+ VergabequellenMit Experten entwickeltSofort einsatzbereit