Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Tiefbauarbeiten
- Die erforderlichen Tiefbauarbeiten für die Minispielfelder sind auszuschreiben.
- Doppelcourtanlage
- Lieferung und Montage der Doppelcourtanlage mit den Minispielfeldern „Soccer“ und „Multisport“. Die Anlage ist 2 × 20 × 13 m groß.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Gemeinderat erteilte dem Ortsbürgermeister eine Vergabevollmacht. (erledigt)14.09.2026
- Submission zur beschränkten Ausschreibung nach VOB/A, ein Angebot lag vor. (erledigt)07.10.2026
- Der Gemeinderat wurde über die Vergabe informiert. (erledigt)26.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A. Zum Submissionstermin lagen 4 Angebote vor, Planbau Heckelsmüller GmbH aus Nackenheim war der wirtschaftlichste Bieter. Die Vergabe erfolgte durch den Ortsbürgermeister aufgrund der vom Gemeinderat erteilten Vollmacht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Auf Lakis Freizeitanlage soll das nicht mehr zeitgemäß genutzte Beach-Soccerfeld durch eine Doppelcourtanlage ersetzt werden. Sie umfasst die Minispielfelder „Soccer“ und „Multisport“ und soll dem Breitensport wie dem organisierten Vereinssport offenstehen.
Die Vergabeunterlagen hat die Ortsgemeinde erstellt, die Vergabestelle der Verbandsgemeinde hat sie geprüft. Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Ergebnis: Der Ortsbürgermeister erteilte den Auftrag; der Gemeinderat nahm die Vergabe am 26.10.2026 zur Kenntnis..
Noch offen
- Eine Förderung über das Sondervermögen Infrastruktur wird erst nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen geprüft.
Ort der Leistung
Nackenheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Nackenheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- Förderantrag gestellt, Sondervermögen Infrastruktur noch offen
- Finanzierung
- Die kalkulierten Kosten sind laut Vorlage über eine Haushaltsstelle der Ortsgemeinde und den Verbandsgemeindefonds für Radwege- und Sportstätten gesichert. Ein Förderantrag wurde gestellt. Eine Förderung über das Sondervermögen Infrastruktur kommt gegebenenfalls in Betracht und wird nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen geprüft. Die Finanzierung der Maßnahme ist unter der Buchungsstelle 3361-035900-5-2 gesichert.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.