Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Padelplatz
- Geplant ist der Neubau eines Platzes für die Sportart Padel auf dem in Erbpacht überlassenen Gelände der Ortsgemeinde Lörzweiler, Flur 6, Nr. 363/1+2 sowie 364 / 1+4.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes29.10.2026
- Entscheidung des Verbandsgemeinderats über den Zuschuss12.11.2026
Vergabeverfahren
Der Haupt- und Finanzausschuss berät vor, der Verbandsgemeinderat entscheidet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der TC Lörzweiler plant den Padelplatz auf einem Gelände, das die Ortsgemeinde Lörzweiler in Erbpacht überlassen hat. Die geschätzten Gesamtkosten für den Verein liegen bei rund 100.000 €.
Im Sportstättenfonds stehen noch 80.000 € von insgesamt 100.000 € zur Verfügung. Ein weiterer Antrag der Ortsgemeinde Harxheim liegt vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, den Bau des Padelplatzes des TC Lörzweiler aus dem Sportstättenfonds mit 20.000 € zu bezuschussen, der Verbandsgemeinderat soll darüber beschließen.
Noch offen
- Die Entscheidung des Verbandsgemeinderats über den Zuschuss steht noch aus.
- Ein Bauantrag soll zeitnah gestellt werden.
- Ein weiterer Antrag der Ortsgemeinde Harxheim liegt vor.
Ort der Leistung
Lörzweiler, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Lörzweiler, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Geschätzte Gesamtkosten für den Vereinrund | 100.000 € |
|---|
- Förderung
- Zuschuss von 20.000 € aus dem Sportstättenfonds der Verbandsgemeinde Bodenheim vorgeschlagen
- Finanzierung
- Der Zuschuss von 20.000 € soll aus dem Sportstättenfonds der Verbandsgemeinde Bodenheim kommen. Die Finanzierung des Fonds ist bei Buchungsstelle 5111-541430 gesichert.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.