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Straßenbeleuchtungsvertrag Gau-Algesheim

Der laufende Straßenbeleuchtungsvertrag endet am 31.12.2026. Für den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen ab dem 01.01.2027 soll die Vergabestelle der VG Sprendlingen-Gensingen die Ausschreibung durchführen, ein Beschluss ist nicht belegt.

Ausschreibung

Zum 01.01.2027 soll ein neuer Straßenbeleuchtungsvertrag beginnen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen
Ausgeschrieben werden soll der Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Gau-Algesheim ab dem 01.01.2027.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ende des laufenden Straßenbeleuchtungsvertragsals Nächstes31.12.2026
  2. Beginn des neuen Straßenbeleuchtungsvertrags01.01.2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Vergabestelle der VG Sprendlingen-Gensingen soll die Ausschreibung durchführen. Ihr soll auch die Zuschlagsentscheidung übertragen werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der laufende Straßenbeleuchtungsvertrag läuft bis zum 31.12.2026. Für den Zeitraum ab dem 01.01.2027 ist ein neuer Vertrag erforderlich.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtbürgermeister soll bevollmächtigt werden, die Vergabestelle der VG Sprendlingen-Gensingen mit der Ausschreibung zu beauftragen, die Zuschlagsentscheidung soll an die Vergabestelle übertragen werden.

Noch offen

  • Beschluss und Abstimmungsergebnis sind in der Vorlage nicht ausgefüllt.

Ort der Leistung

Gau-Algesheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Gau-Algesheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten der Vergabestelle werden auf Stundenbasis mit 76,15 €/Stunde abgerechnet und auf sämtliche Gemeinden verteilt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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