Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Fortsetzung der Burwiesenstraße
- Die Straße ist derzeit im Bau. Vorgesehen ist, die voraussichtlichen Erschließungsbeiträge abzulösen. Die beitragspflichtige Fläche beträgt 13.839,40 m².
- Überdorfstraße, 1. Bauabschnitt
- Vorgesehen ist, die voraussichtlichen Erschließungsbeiträge abzulösen. Für Fahrbahn und Nebenanlagen sind beitragspflichtige Flächen von 5.804,00 m² und 4.236,50 m² angegeben.
- Überdorfstraße, 2. Bauabschnitt
- Vorgesehen ist, die voraussichtlichen Erschließungsbeiträge abzulösen. Für Fahrbahn und Nebenanlagen sind beitragspflichtige Flächen von 20.417,72 m² und 17.915,86 m² angegeben, Straßenschlussvermessung und Grunderwerb stehen noch aus.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschlussfassung über Ablösungen, Vertragsabschluss-Ermächtigung und außerplanmäßige Ausgabeals Nächstes29.10.2026
- Vorgesehene Erhebung der Erschließungsbeiträge, erste Baugrundstücksveräußerungen an der BurwiesenstraßeNoch in diesem Jahr
Vergabeverfahren
Ablösebeträge bemessen sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erschließungsbeitrags. Für noch nicht abgerechnete Gewerke werden aktuelle Kostenschätzungen und Angebote herangezogen, der Beschlussvorschlag ermächtigt zum Abschluss von Ablöseverträgen mit Beitragspflichtigen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
In Großmaischeid wurden mehrere Verkehrsanlagen erstmals erschlossen. Die Erhebung der fälligen Erschließungsbeiträge ist noch für dieses Jahr vorgesehen, Ablöseverträge sollen eine zeitnahe und rechtssichere Abwicklung ermöglichen.
An der Burwiesenstraße sollen noch in diesem Jahr erste Baugrundstücke veräußert werden. Beim ersten Bauabschnitt der Überdorfstraße sind alle Rechnungen eingegangen und der Grunderwerb hat stattgefunden, beim zweiten Bauabschnitt stehen Straßenschlussvermessung und Grunderwerb noch aus.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Beschlussvorschlag umfasst Ablösungen der voraussichtlichen Erschließungsbeiträge für die Verlängerung Burwiesenstraße sowie den ersten und zweiten Bauabschnitt der Überdorfstraße, die Ermächtigung zum Abschluss von Ablöseverträgen und die Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe.
Noch offen
- Ob die Beschlussvorschläge angenommen werden, ist nicht belegt.
- Kommt eine Ablösevereinbarung nicht zustande, wird das gesetzliche und satzungsmäßige Abrechnungsverfahren durchgeführt.
- Für den zweiten Bauabschnitt der Überdorfstraße stehen Straßenschlussvermessung und Grunderwerb noch aus.
Ort der Leistung
Großmaischeid, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Großmaischeid, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Burwiesenstraße, beitragsfähige Gesamtkosten | 417.589 € |
|---|---|
| Burwiesenstraße, Gemeindeanteil 10 % | 41.759 € |
| Burwiesenstraße, umlagefähiger Aufwand | 375.831 € |
| Überdorfstraße 1. BA, beitragsfähige Gesamtkosten | 77.188 € |
| Überdorfstraße 1. BA, Gemeindeanteil 10 % | 7.719 € |
| Überdorfstraße 1. BA, umlagefähiger Aufwand | 69.469 € |
| Überdorfstraße 1. BA Fahrbahn, umlagefähiger Aufwand | 51.662 € |
| Überdorfstraße 1. BA Nebenanlagen, umlagefähiger Aufwand | 17.807 € |
| Überdorfstraße 2. BA, beitragsfähige Gesamtkosten | 565.510 € |
| Überdorfstraße 2. BA, Gemeindeanteil 10 % | 56.551 € |
| Überdorfstraße 2. BA, umlagefähiger Aufwand | 508.959 € |
| Überdorfstraße 2. BA Fahrbahn, umlagefähiger Aufwand | 341.774 € |
| Überdorfstraße 2. BA Nebenanlagen, umlagefähiger Aufwand | 167.185 € |
| Gemeindeeigenes Grundstück im 2. BA | 9.177 € |
| Außerplanmäßige Ausgabe für RestbetragRestbetrag | 3.100 € |
- Finanzierung
- Für die Kosten am gemeindeeigenen Grundstück im 2. Bauabschnitt sind keine Haushaltsmittel vorhanden. Eine Teildeckung erfolgt über Ablösevertragseinnahmen, für den Restbetrag von 3.100,- € wird die Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe erbeten.
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