TendiGo
Zur EntscheidungOrtsgemeinde Großmaischeid · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Erschließungsbeiträge in Großmaischeid

Für erstmals erschlossene Verkehrsanlagen sollen Erschließungsbeiträge zeitnah und rechtssicher abgerechnet werden. Vorgesehen sind Ablösungen für die Fortsetzung der Burwiesenstraße sowie den ersten und zweiten Bauabschnitt der Überdorfstraße, die Beschlussvorlage steht am 29.10.2026 zur Beratung und Beschlussfassung an.

Nächster Schritt

Beratung und Beschlussfassung am 29.10.2026

Ausführung

Die Fortsetzung der Burwiesenstraße ist derzeit im Bau.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Fortsetzung der Burwiesenstraße
Die Straße ist derzeit im Bau. Vorgesehen ist, die voraussichtlichen Erschließungsbeiträge abzulösen. Die beitragspflichtige Fläche beträgt 13.839,40 m².
Überdorfstraße, 1. Bauabschnitt
Vorgesehen ist, die voraussichtlichen Erschließungsbeiträge abzulösen. Für Fahrbahn und Nebenanlagen sind beitragspflichtige Flächen von 5.804,00 m² und 4.236,50 m² angegeben.
Überdorfstraße, 2. Bauabschnitt
Vorgesehen ist, die voraussichtlichen Erschließungsbeiträge abzulösen. Für Fahrbahn und Nebenanlagen sind beitragspflichtige Flächen von 20.417,72 m² und 17.915,86 m² angegeben, Straßenschlussvermessung und Grunderwerb stehen noch aus.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung und Beschlussfassung über Ablösungen, Vertragsabschluss-Ermächtigung und außerplanmäßige Ausgabeals Nächstes29.10.2026
  2. Vorgesehene Erhebung der Erschließungsbeiträge, erste Baugrundstücksveräußerungen an der BurwiesenstraßeNoch in diesem Jahr
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ablösebeträge bemessen sich nach der voraussichtlichen Höhe des Erschließungsbeitrags. Für noch nicht abgerechnete Gewerke werden aktuelle Kostenschätzungen und Angebote herangezogen, der Beschlussvorschlag ermächtigt zum Abschluss von Ablöseverträgen mit Beitragspflichtigen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

In Großmaischeid wurden mehrere Verkehrsanlagen erstmals erschlossen. Die Erhebung der fälligen Erschließungsbeiträge ist noch für dieses Jahr vorgesehen, Ablöseverträge sollen eine zeitnahe und rechtssichere Abwicklung ermöglichen.

An der Burwiesenstraße sollen noch in diesem Jahr erste Baugrundstücke veräußert werden. Beim ersten Bauabschnitt der Überdorfstraße sind alle Rechnungen eingegangen und der Grunderwerb hat stattgefunden, beim zweiten Bauabschnitt stehen Straßenschlussvermessung und Grunderwerb noch aus.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Beschlussvorschlag umfasst Ablösungen der voraussichtlichen Erschließungsbeiträge für die Verlängerung Burwiesenstraße sowie den ersten und zweiten Bauabschnitt der Überdorfstraße, die Ermächtigung zum Abschluss von Ablöseverträgen und die Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe.

Noch offen

  • Ob die Beschlussvorschläge angenommen werden, ist nicht belegt.
  • Kommt eine Ablösevereinbarung nicht zustande, wird das gesetzliche und satzungsmäßige Abrechnungsverfahren durchgeführt.
  • Für den zweiten Bauabschnitt der Überdorfstraße stehen Straßenschlussvermessung und Grunderwerb noch aus.

Ort der Leistung

Großmaischeid, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Großmaischeid, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Burwiesenstraße, beitragsfähige Gesamtkosten417.589 €
Burwiesenstraße, Gemeindeanteil 10 %41.759 €
Burwiesenstraße, umlagefähiger Aufwand375.831 €
Überdorfstraße 1. BA, beitragsfähige Gesamtkosten77.188 €
Überdorfstraße 1. BA, Gemeindeanteil 10 %7.719 €
Überdorfstraße 1. BA, umlagefähiger Aufwand69.469 €
Überdorfstraße 1. BA Fahrbahn, umlagefähiger Aufwand51.662 €
Überdorfstraße 1. BA Nebenanlagen, umlagefähiger Aufwand17.807 €
Überdorfstraße 2. BA, beitragsfähige Gesamtkosten565.510 €
Überdorfstraße 2. BA, Gemeindeanteil 10 %56.551 €
Überdorfstraße 2. BA, umlagefähiger Aufwand508.959 €
Überdorfstraße 2. BA Fahrbahn, umlagefähiger Aufwand341.774 €
Überdorfstraße 2. BA Nebenanlagen, umlagefähiger Aufwand167.185 €
Gemeindeeigenes Grundstück im 2. BA9.177 €
Außerplanmäßige Ausgabe für RestbetragRestbetrag3.100 €
Finanzierung
Für die Kosten am gemeindeeigenen Grundstück im 2. Bauabschnitt sind keine Haushaltsmittel vorhanden. Eine Teildeckung erfolgt über Ablösevertragseinnahmen, für den Restbetrag von 3.100,- € wird die Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe erbeten.

Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren

In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.

Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

Bereit für die nächsten Ausschreibungen im Landkreis Neuwied?

Starten Sie kostenlos oder lassen Sie sich TendiGo in einer kurzen Demo zeigen: frühe Signale aus den Ratsprotokollen und laufende Ausschreibungen aus über 800 Vergabequellen an einem Ort.

806+ VergabequellenMit Experten entwickeltSofort einsatzbereit