Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Malerarbeiten
- Malerarbeiten an der Kapelle Hammerstein. Der Ortsgemeinderat soll über eine Beauftragung oder die Ausführung in Eigenleistung entscheiden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ortsgemeinderat Hammerstein (erledigt)20.10.2026
- Entscheidung über Vergabe oder Eigenleistung, die Verwaltung soll Angebote einholen.als NächstesDanach
Vergabeverfahren
Die Verwaltung soll Angebote einholen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Umbau der Kapelle Niederhammerstein zu einem Dorftreffpunkt wurde im Förderprogramm regional.zukunft.nachhaltig beantragt und mit Bescheid vom 20.11.2025 bewilligt.
Die Malerarbeiten waren bis zum Abschluss der Dachdecker- und Zimmermannsarbeiten zurückgestellt. Bei ihrer Durchführung muss der frühere Beschluss geändert werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll beschließen, die Malerarbeiten zu beauftragen oder in Eigenleistung durchzuführen, die Verwaltung wird mit der Einholung von Angeboten beauftragt.
Noch offen
- Ob die Malerarbeiten vergeben oder in Eigenleistung durchgeführt werden, ist zu entscheiden.
- Die bewilligten Mittel werden wegen der Dachschäden voraussichtlich nicht ausreichen, die Höhe der Mehrkosten ist nicht beziffert.
Ort der Leistung
Hammerstein, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Hammerstein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- 90.000,00 € bewilligt, davon 5.000,00 € für Planungsleistungen
- Finanzierung
- Für Maßnahme 1.1 wurden 90.000,00 € bewilligt, davon waren 5.000,00 € für Planungsleistungen vorgesehen. Wegen Schäden am Dach reichen die bewilligten Mittel voraussichtlich nicht aus, Mehrkosten verbleiben bei der Ortsgemeinde.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.