Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Asphaltarbeiten
- Asphalttragdeckschicht mit 10 cm Stärke auf einem Teilstück des Weges, von der Einmündung auf die Gemeindestraße „Bertenau“ bis auf Höhe der hinteren (nördlichen) Zufahrt zum Dorfgemeinschaftshaus.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat beschließt die Asphaltierung des Wegeteilstücks (erledigt)01.10.2026
- Bauhof führt die Asphaltierung aus, nicht ausführbare Teile werden vergebenals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Der Bauhof der Verbandsgemeinde soll die Maßnahme, soweit möglich, selbst ausführen. Was er nicht ausführen kann, soll die Verwaltung im Vergabeverfahren vergeben. Der Ortsbürgermeister soll den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter erteilen dürfen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde will den Weg zwischen Jungfernhof und Bertenau (Flur 13, Flurstück 75) auf einem Teilstück asphaltieren. Gemeindeleitung und Dorfgemeinschaft denken schon länger darüber nach.
Alle Versorger haben ihre Kabelverlegungen im Bereich abgeschlossen. Die Dorfgemeinschaft hat deshalb erneut um die Asphaltierung gebeten, damit der Weg befahrbar ist.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, die Asphaltierung des Wegeteilstücks durchzuführen. Der Bauhof soll sie, soweit möglich, vollständig ausführen. Was er nicht ausführen kann, soll vergeben werden. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Welche Teile der Maßnahme der Bauhof nicht ausführen kann, nennt das Dokument nicht.
Ort der Leistung
Neustadt (Wied), Rheinland-Pfalz
Markiert ist Neustadt (Wied), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Asphaltierung Wegeteilstück, geschätzte Gesamtkostenbrutto | 22.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 stehen die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Sie können aus dem Ansatz für die Unterhaltung von Gemeindestraßen bereitgestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.