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BeschlossenOrtsgemeinde Rheinbreitbach · Planung & Beratung · Sitzung am

Vermessung Westerwaldstraße in Rheinbreitbach

Der Ortsgemeinderat Rheinbreitbach hat am 23.09.2026 die Vermessung der Westerwaldstraße beschlossen, einstimmig bei 3 Enthaltungen. Laut Antrag ist das der erste Schritt, um die Verbindung zwischen der B 42 und dem Ortsteil Breite Heide zur Kreisstraße aufzustufen. Die Verwaltung soll Angebote von Vermessungsbüros einholen.

Nächster Schritt

Vermessungsbereich festlegen, Angebote von Vermessungsbüros einholen, Kostenübernahme beantragen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Vermessung der Westerwaldstraße
Ortsbürgermeister und Verwaltung sollen den Vermessungsbereich festlegen. Gemessen wird der Straßenraum, als Grundlage für einen eventuell nötigen Grunderwerb. Wie lang der Bereich ist, nennen die Unterlagen nicht.
Angebote von Vermessungsbüros
Die Verwaltung soll Angebote von Vermessungsbüros einholen. Umfang und Preis nennen die Unterlagen nicht.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Hauptausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Vermessung der Westerwaldstraße (erledigt)02.09.2026
  2. Ortsgemeinderat beschließt die Vermessung (erledigt)23.09.2026
  3. Festlegung des Vermessungsbereichs, Einholung von Angeboten, Antrag auf Kostenübernahmeals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Angebotseinholung bei Vermessungsbüros

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Ortsgemeinderat hat mehrfach beantragt, die Verbindung zwischen der B 42 und dem Ortsteil Breite Heide zur Kreisstraße aufzustufen. Als ersten Schritt dafür soll laut Antrag der Straßenraum vermessen werden, als Grundlage für einen eventuell nötigen Grunderwerb.

Der Hauptausschuss empfahl dem Ortsgemeinderat am 02.09.2026, die Vermessung zu beschließen. Der Ortsgemeinderat beschloss sie am 23.09.2026 einstimmig bei 3 Enthaltungen. Eine Kostenhöhe nennen die Unterlagen nicht.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortsgemeinderat beschließt die Vermessung der Westerwaldstraße. Ortsbürgermeister und Verwaltung sollen den Vermessungsbereich festlegen, Angebote von Vermessungsbüros einholen und die Kostenübernahme aus dem Sondervermögen des Bundes beantragen. Ergebnis: einstimmig bei 3 Enthaltungen.

Noch offen

  • Die Kosten sind noch nicht beziffert.
  • Die Übernahme der Kosten aus dem Sondervermögen des Bundes muss erst beantragt werden.
  • Ob Grunderwerb nötig ist, ist offen.

Ort der Leistung

Rheinbreitbach, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Rheinbreitbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Finanzierung
Die Verwaltung soll beantragen, dass die Kosten aus dem Sondervermögen des Bundes nach dem Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur übernommen werden. Der Ortsgemeinderat hat früher beschlossen, den auf Rheinbreitbach entfallenden Anteil von 2,6 Mio. € für die Aufstufung der Straße zur Breiten Heide und die Verkehrssicherheit der Westerwaldstraße einzusetzen.

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