Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Sanierung der Sanitäranlage im Obergeschoss
- Sanierung der Sanitäranlage in der oberen Etage des Bürgerhauses. Fliesen und Sanitärinstallation sind mangelhaft. Umfang und Ausführung nennt der Beschluss nicht näher.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Ortsgemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung von 20.000 € zu (erledigt)10.09.2026
- Beginn der Sanierungsarbeitenals Nächstes2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Bürgerhaus in Rodenbach wird regelmäßig für zahlreiche Veranstaltungen genutzt. Die Sanitäranlage im Obergeschoss ist in einem schlechten und nicht mehr zeitgemäßen Zustand. Einzelne Fliesen sind beschädigt oder veraltet, die Sanitärinstallation hat altersbedingte Mängel.
Im Haushaltsplan 2026 waren für die Sanierung keine Mittel veranschlagt. Deshalb stand eine außerplanmäßige Auszahlung auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat stimmt einer außerplanmäßigen Auszahlung von voraussichtlich 20.000 € für die Sanierung der Sanitäranlage im Obergeschoss des Bürgerhauses zu. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Eine Ausschreibung oder Vergabe der Arbeiten nennt der Beschluss nicht.
Ort der Leistung
Rodenbach, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Rodenbach, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Sanierung der Sanitäranlage im Obergeschossvoraussichtlich, brutto oder netto nicht angegeben | 20.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Auszahlung wird außerplanmäßig geleistet. Gedeckt wird sie durch die Mittel für die Sanierung des Glockenturms, die 2026 nicht umgesetzt wird. Eine zusätzliche Belastung des Gesamthaushalts entsteht nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.